13 reichs aus dem Hause Babenberg beschäftigen, oder in irgend einer historischen Forschung auf dieselben zurückzugehen sich veranlasst finden, ein praktisch brauchbares Hülfs- und Nach- schlagebuch an die Hand zu geben. Der Anlage nach, Bölim-er’s Regesten als Vorbild und Muster folgend, enthält diese Sammlung zuerst in chronologi scher Ordnung gereihte Auszüge jener Urkunden oder Auf schreibungen in Saalbüchern, in denen die Markgrafen und Herzoge Oesterreichs Babenberger Stammes: 1. entweder im Texte als solche namentlich aufgeführt werden — oder 2. als Zeugen erscheinen — oder 3. als Aussteller der Urkunde und selbst han delnd auftreten — oder endlich 4. Auszüge von Briefen an die Babenberger, so viel mir deren nach gewissenhafter, fleissiger Forschung aus Druckwerken und Archiven bekannt geworden sind. Urkunden der Art 1) finden sich in dieser Zusammen stellung nur in dem Zeitraum von 976 —1113. Ihre Auf nahme erschien hauptsächlich desshalb für nöthig, weil sonst dieser ganze Zeitraum hier eine unausfüllbare Lücke gebildet hätte, indem die bisher bekannt gewordenen Urkun den der österreichischen L a nde s fürsten, mit einziger Ausnahme der Urkunde des Markgrafen Ernst für Melk (1060— 1070), erst mit dem Jahre 1113 (Aufschreibungen des KI. Neuburg. Saalbuches) beginnen. Andererseits geben diese Ur kunden zugleich verlässliche Anhaltspuncte, sowohl über die Dauer der Regierung der einzelnen Landes fürsten, als auch durch die darin vorkommenden Orte über die Ausdehnung der Ostmark in jenen Zeiten, etc. — Urkunden der Art 2) (blosse Zeugenschaften) dienen we sentlich zur Vervollständigung des Itinerars der einzelnen Landesfürsten. Sie sind fast ohne Ausnahme Kais erur kün den, und geben zugleich einen indirecten Beweis für den An- tlieil, welchen besonders die beiden letzten Leopolde (1177— 1230) an dem Gange der Reichsangelegenheiten genommen haben.