Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 27. Band, (Jahrgang 1858)

Studien zur Geschichte des 13. Jahrhunderts. 
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diese Arbeiten, das hoffe und erwarte ich, Dank den mir zu Gebote 
stehenden Urkunden. 
Geistliche Fürstenthümer sind wesentlich verschieden von den 
weltlichen, indess letztere nur einen Herrn haben, dem sie unter 
worfen sind, von dem sie sich mehr oder weniger abhängig fühlen 
und machen, sind die ersteren in doppelter Abhängigkeit. 
Das Erzstift Salzburg, dessenVenvalter zugleich Metropoliten 
eines ausgedehnten KirChensprengels waren, welche im Beginn des 
dreizehnten Jahrhunderts fünf, wenige Decennien später acht Suffra- 
gane (Gurk, Passau, Freising, Regensburg und ßrixen, dann Chiemsee, 
Seckau und Lavant) beaufsichteten, war natürlich für den päpstlichen 
Stuhl zu Rom Gegenstand besonderer Berücksichtigung und Ob 
sorge. 
Das Verhältnis zu Rom und der päpstlichen Curi e fordert 
mithin die genaueste und sorgfältigste Erforschung. 
Das weltliche Besitzthum dieser Erzbischöfe war so ausgedehnt, 
so ergiebig, dass es als ein höchst bedeutsames Reichsfürstenthum 
der Gegenstand und das Augenmerk des deutschen Reichsoberhauples 
wie der verschiedenen Adelsgeschlechter war, dessen Besitz nicht 
wenig Gewicht hatte. 
Die Verhältnisse zu den deutschen Königen und römisch 
deutschen Kaisern so wie zu den benachbarten deutschen 
Reichsfürsten, namentlich den Herzogen von Baiern, von Öster 
reich und Steiermark, den Herzogen von Kärnten, den Grafen von 
Tirol, von Görz, zu den Patriarchen von Aquileja u. s. w. sind eben 
so verwickelt als bedeutend. 
Vorzügliches Augenmerk aber verdienen und erfordern die Ver 
hältnisse zu den eigenen Ministerialen, so wie zu den Vögten 
des so weit verzweigten Besitzthumes. 
Die Geschichte der geistlichen Fürstenthümer wie der 
Klöster ist mit der Adelsgeschichte in innigster Verbindung. 
Der Adel bevogtete das geistliche Gut oder er nutzte es als 
Mitglied des Klericalstandes. 
So lange die Kirche so bedeutendes weltliches Gut besass, 
waren die geistlichen Fürstenthümer in der Regel in den Händen der 
Adelsgeschlechter; der Ausnahmen sind wohl wenige.
	        
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