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v. Zieglauer. Über die Zeit der Entstehung des ältesten österr. Landrechtes. 71
SITZUNG VOM 11. JUNI 1856.
Der Präsident der Classe, Hr. y. Karajan zeigt als Referent
der historischen Commission an, dass zur Aufnahme in deren Schriften
ein Aufsatz unter dem Titel: „Briefwechsel des Freiherrn Sigismund
von Herberstein mit dem Herzog Albrecht von Preussen“, von dem
c. M. Hm. Joh. Voigt zu Königsberg eingesendet worden sei.
Gelesen:
* Uber die Zeit der Entstehung des sogenannten ältesten öster
reichischen Landrechtes,
Von Hrn. Ferdinand v. Zieglauer.
EINLEITUNG.
Es war zu Anfang des vorigen Jahrhunderts, als der Kanzler Peter
von Lud ewig in einem ihm durch den Grafen von Wurmbrand
übermittelten Codex die Aufzeichnung einer Reihe von Rechtsbestim
mungen für Österreich, die gleich sehr durch Eigenthümlichkeit wie
durch Mannigfaltigkeit des Inhaltes das höchste Interesse bieten,
vorfand und dieselben im vierten Bande seines Werkes: „Reliquiae
manuscriptorum omnis aevi“ im Jahre 1722 herausgab 1 )- Sie führen
— gleichsam als Überschrift — die Eingangsworte „Das sind die
Recht nach Gewonheit des Landes.bei Herezog Liu-
polten von Österreich“, beziehen sieh vorzugsweise auf öffent
liches Recht, aber auch auf Criminal-, Civil-und Lehenrecht, und
kündigen sich gleich bei der ersten Durchsicht als Gesetze für den
Stand des Adels und der Ministerialen an.
l ) Seite t—23.