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J. G. Seidl.
liclikeit für ernstere Kenntnisse, mit löblicher Bereitwilligkeit die
Hand bot.
Es kann hier nicht mein Zweck sein, über den epigraphischen
Inhalt dieser zwölf Steine im Allgemeinen mich auszulassen, zumal da
Hr. Knabl (in seinem vorerwähnten Aufsatze) schon eine tadellose,
vollkommen genügende Erklärung derselben gegeben hat. Ich will
hier insbesondere nur diejenigen von denselben herauslieben, welche
über einen am angeführten Orte nicht näher erörterten Punct, näm
lich über die chronologische Reihenfolge derselben, einiges
Licht verbreiten können. Dadurch wird sich auch zugleich die
beziehungsweise grössere oder geringere historische Bedeutung des
einen oder des anderen heraussteilen.
Als solche bezeichne ich unter den aufgefundenen Monumenten
die Steine Nr. 1, 2, 3, 10 und 12.
Ich beginne mit dem wichtigsten derselben, nämlich mit dem
Votivsteine Nr. 10. Zufällig ist dies derjenige der bei der Über
führung, ungeachtet aller angewandten Vorsicht, am meisten gelitten
hat. Als er ausgegraben wurde, war noch deutlich zu lesen:
I • OM
liciMv • •
1ILARVS • •
• • SSAEI • RVP • PR
• • G • V • S • L • M
was sich leicht ergänzen liess mit: „Iovi Optima Maximo. LICINiVs
HILARVS (b. i. e. beneficiarius) /A/SSAEI . RVF* PRocuratoris
AuGusti No tum Solvit Lübens Merito.“
Die Inschrift enthält augenscheinlich einen in der römischen
Geschichte rühmlichst bekannten Namen, nämlich den des Procura-
tors Bassaeus Rufus, einen Namen, der für die monumentale
Nomenclatur der alten Claudia Celeia um so schwerer wiegt, weil
unter den Eigennamen welche auf den Inschriftsteinen derselben
uns erhalten sind, mit Ausnahme der Kaisernamen auf den Meilen
zeigern und einigen anderen Denkmälern, so wie des vielgenannten
Celeianers Titus Varius Clemens und weniger anderer
Männer, nur selten einer zu finden ist, der über die Grenzen Nori
cums hinaus oder wohl gar in den Blättern der Annalen des römi
schen Weltreiches Geltung gefunden hat. Die meisten Namen gehö
ren dem engeren Familienkreise oder den unerschöpflichen Registern