64 J. G. Seidl. liclikeit für ernstere Kenntnisse, mit löblicher Bereitwilligkeit die Hand bot. Es kann hier nicht mein Zweck sein, über den epigraphischen Inhalt dieser zwölf Steine im Allgemeinen mich auszulassen, zumal da Hr. Knabl (in seinem vorerwähnten Aufsatze) schon eine tadellose, vollkommen genügende Erklärung derselben gegeben hat. Ich will hier insbesondere nur diejenigen von denselben herauslieben, welche über einen am angeführten Orte nicht näher erörterten Punct, näm lich über die chronologische Reihenfolge derselben, einiges Licht verbreiten können. Dadurch wird sich auch zugleich die beziehungsweise grössere oder geringere historische Bedeutung des einen oder des anderen heraussteilen. Als solche bezeichne ich unter den aufgefundenen Monumenten die Steine Nr. 1, 2, 3, 10 und 12. Ich beginne mit dem wichtigsten derselben, nämlich mit dem Votivsteine Nr. 10. Zufällig ist dies derjenige der bei der Über führung, ungeachtet aller angewandten Vorsicht, am meisten gelitten hat. Als er ausgegraben wurde, war noch deutlich zu lesen: I • OM liciMv • • 1ILARVS • • • • SSAEI • RVP • PR • • G • V • S • L • M was sich leicht ergänzen liess mit: „Iovi Optima Maximo. LICINiVs HILARVS (b. i. e. beneficiarius) /A/SSAEI . RVF* PRocuratoris AuGusti No tum Solvit Lübens Merito.“ Die Inschrift enthält augenscheinlich einen in der römischen Geschichte rühmlichst bekannten Namen, nämlich den des Procura- tors Bassaeus Rufus, einen Namen, der für die monumentale Nomenclatur der alten Claudia Celeia um so schwerer wiegt, weil unter den Eigennamen welche auf den Inschriftsteinen derselben uns erhalten sind, mit Ausnahme der Kaisernamen auf den Meilen zeigern und einigen anderen Denkmälern, so wie des vielgenannten Celeianers Titus Varius Clemens und weniger anderer Männer, nur selten einer zu finden ist, der über die Grenzen Nori cums hinaus oder wohl gar in den Blättern der Annalen des römi schen Weltreiches Geltung gefunden hat. Die meisten Namen gehö ren dem engeren Familienkreise oder den unerschöpflichen Registern