Die Entwicklung der Landrcclitsglosse des Sachsenspiegels.
11
Die Handschriften.
II o ni o y o r.
236. A Nur
237. ADL iverlich
werlik
vßjpiichtiges
vorlichtiget
bewerte
rechtverde
genugich
czim
vin/tncheit
Vrage des
Dar toe
Dar tu
meylis
Wur (?)
240. B vornichtiges
L vorlichtigit
243. ADL heruerde
248. D rechtuertige
253. L genugilc
256. A zin
266. A diuftricheit
273. B Vrage ouer des
278. A Der tu
L Der tu
L meyles
4. Durch Homeyer’s Untersuchungen darf als ausgemacht
gelten, dass der Prolog in beiden Fassungen von dem Glossator
selber herrührt, dem dabei die Reimvorrede zum Sachsenspiegel
vorgeschwebt hat, 1 dass die deutsche Fassung der lateinischen
,nachgebildet' und ihre ursprüngliche Mundart, wie die der
Glosse, die niedersächsische ist. 2
Bei Wiederherstellung des Textes lege ich auf die Amster
damer Handschrift grösseres Gewicht, als von Homeyer ge
schehen, und zwar gerade für die deutsche Fassung. Für die
lateinische steht die Autorität von A ohnehin ausser Zweifel,
da A zur .besseren Classe' (ADL) gehört, der schon Homeyer
,regelmässig den Vorzug' vor BG ertheilt hat. 3 Dagegen ist
1 In der Glosse gedenkt er ihrer zum Textus prologi. Homeyer, Genea
logie S. 114. Hervorhebung verdient, dass der Glossenprolog später
als die Glosse und nach dem Richtsteig Landrechts niedergeschrieben
ist. Das ergiebt sich aus der Bezugnahme auf den Richtsteig (Homeyer?
Prolog S. 24) und aus dem Richtsteigsprolog, in welchem die Glosse
als bereits vorhanden vorausgesetzt wird. Homeyer, Richtsteig Land
rechts S. 31, 84.
2 Homeyer, Prolog, S. 7 f., 8 f., 12, 13 f., 24 f. Einen besonders schlagenden
Beweis für die Identität des Urhebers beider Fassungen hat Homeyer
(S. 8) sich entgehen lassen. Es ist die Anspielung auf die Erzählung der
Heiligen ,Sclirift‘ von den ,Scherflein £ der Wittwe in Vers 262 der deut
schen Fassung im Vergleich zur lateinischen. Vgl. unten N. 2 daselbst.
3 Prolog S. 7. Ueber Abweichungen Homeyer’s von der bessern Classe
vgl. oben §. 2, Alin. 6.