Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 113. Band, (Jahrgang 1886)

Die Entwicklung der Landrcclitsglosse des Sachsenspiegels. 
11 
Die Handschriften. 
II o ni o y o r. 
236. A Nur 
237. ADL iverlich 
werlik 
vßjpiichtiges 
vorlichtiget 
bewerte 
rechtverde 
genugich 
czim 
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Dar toe 
Dar tu 
meylis 
Wur (?) 
240. B vornichtiges 
L vorlichtigit 
243. ADL heruerde 
248. D rechtuertige 
253. L genugilc 
256. A zin 
266. A diuftricheit 
273. B Vrage ouer des 
278. A Der tu 
L Der tu 
L meyles 
4. Durch Homeyer’s Untersuchungen darf als ausgemacht 
gelten, dass der Prolog in beiden Fassungen von dem Glossator 
selber herrührt, dem dabei die Reimvorrede zum Sachsenspiegel 
vorgeschwebt hat, 1 dass die deutsche Fassung der lateinischen 
,nachgebildet' und ihre ursprüngliche Mundart, wie die der 
Glosse, die niedersächsische ist. 2 
Bei Wiederherstellung des Textes lege ich auf die Amster 
damer Handschrift grösseres Gewicht, als von Homeyer ge 
schehen, und zwar gerade für die deutsche Fassung. Für die 
lateinische steht die Autorität von A ohnehin ausser Zweifel, 
da A zur .besseren Classe' (ADL) gehört, der schon Homeyer 
,regelmässig den Vorzug' vor BG ertheilt hat. 3 Dagegen ist 
1 In der Glosse gedenkt er ihrer zum Textus prologi. Homeyer, Genea 
logie S. 114. Hervorhebung verdient, dass der Glossenprolog später 
als die Glosse und nach dem Richtsteig Landrechts niedergeschrieben 
ist. Das ergiebt sich aus der Bezugnahme auf den Richtsteig (Homeyer? 
Prolog S. 24) und aus dem Richtsteigsprolog, in welchem die Glosse 
als bereits vorhanden vorausgesetzt wird. Homeyer, Richtsteig Land 
rechts S. 31, 84. 
2 Homeyer, Prolog, S. 7 f., 8 f., 12, 13 f., 24 f. Einen besonders schlagenden 
Beweis für die Identität des Urhebers beider Fassungen hat Homeyer 
(S. 8) sich entgehen lassen. Es ist die Anspielung auf die Erzählung der 
Heiligen ,Sclirift‘ von den ,Scherflein £ der Wittwe in Vers 262 der deut 
schen Fassung im Vergleich zur lateinischen. Vgl. unten N. 2 daselbst. 
3 Prolog S. 7. Ueber Abweichungen Homeyer’s von der bessern Classe 
vgl. oben §. 2, Alin. 6.
	        
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