Die Entwicklung der Landrcclitsglosse des Sachsenspiegels. 11 Die Handschriften. II o ni o y o r. 236. A Nur 237. ADL iverlich werlik vßjpiichtiges vorlichtiget bewerte rechtverde genugich czim vin/tncheit Vrage des Dar toe Dar tu meylis Wur (?) 240. B vornichtiges L vorlichtigit 243. ADL heruerde 248. D rechtuertige 253. L genugilc 256. A zin 266. A diuftricheit 273. B Vrage ouer des 278. A Der tu L Der tu L meyles 4. Durch Homeyer’s Untersuchungen darf als ausgemacht gelten, dass der Prolog in beiden Fassungen von dem Glossator selber herrührt, dem dabei die Reimvorrede zum Sachsenspiegel vorgeschwebt hat, 1 dass die deutsche Fassung der lateinischen ,nachgebildet' und ihre ursprüngliche Mundart, wie die der Glosse, die niedersächsische ist. 2 Bei Wiederherstellung des Textes lege ich auf die Amster damer Handschrift grösseres Gewicht, als von Homeyer ge schehen, und zwar gerade für die deutsche Fassung. Für die lateinische steht die Autorität von A ohnehin ausser Zweifel, da A zur .besseren Classe' (ADL) gehört, der schon Homeyer ,regelmässig den Vorzug' vor BG ertheilt hat. 3 Dagegen ist 1 In der Glosse gedenkt er ihrer zum Textus prologi. Homeyer, Genea logie S. 114. Hervorhebung verdient, dass der Glossenprolog später als die Glosse und nach dem Richtsteig Landrechts niedergeschrieben ist. Das ergiebt sich aus der Bezugnahme auf den Richtsteig (Homeyer? Prolog S. 24) und aus dem Richtsteigsprolog, in welchem die Glosse als bereits vorhanden vorausgesetzt wird. Homeyer, Richtsteig Land rechts S. 31, 84. 2 Homeyer, Prolog, S. 7 f., 8 f., 12, 13 f., 24 f. Einen besonders schlagenden Beweis für die Identität des Urhebers beider Fassungen hat Homeyer (S. 8) sich entgehen lassen. Es ist die Anspielung auf die Erzählung der Heiligen ,Sclirift‘ von den ,Scherflein £ der Wittwe in Vers 262 der deut schen Fassung im Vergleich zur lateinischen. Vgl. unten N. 2 daselbst. 3 Prolog S. 7. Ueber Abweichungen Homeyer’s von der bessern Classe vgl. oben §. 2, Alin. 6.