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JI a gen.
blatt 1.16, von dessen früherer Schrift durchaus nichts mehr zu
erkennen ist, da die oberste Pergamenthaut stellenweise ganz
entfernt worden ist.
Die übrigen Blätter, deren ursprüngliche Schrift die jetzige
im rechten Winkel kreuzt, enthalten sämmtlich Stücke aus den
dem Ambrosius zugeschriebenen Acta S. Sebastiani, wie sie in
den Acta Sanctorum zum Passionstag des Sebastianus, den
20. Januar (mens. Jan. tom. II, p. 264—278) abgedruckt sind,
und zwar so, dass je zwei zusammenhängende Blätter der jetzi
gen Handschrift ein Blatt des ursprünglichen Codex bilden.
Das Format desselben war also Grossquart. Von diesen Ur-
blättern haben sich nur zwei unmittelbar aufeinanderfolgende
erhalten, nämlich das durch f. 118 und 121 gebildete Blatt,
das durch f. 125 und 130 fortgesetzt wird; zwischen den übrigen
zeigen sich kleinere und grössere Lücken. Jedes Blatt umfasst
38 Zeilen, je 19 auf jeder Seite; jede Zeile wird durch 20—24
Buchstaben gebildet, zwei Maasse, welche zur Herstellung des
mutlnnaasslichen ux’spriinglichen Bestandes nicht wenig beitragen.
Eine Paginirung oder Quaternionenbezeichnung des alten Codex
liess sich nirgends nachweisen.
Diese ursprünglichen Blätter, von denen mehrere uns jetzt
nur noch halbirt vorliegen, ergeben 16 verschiedene Stücke
dieser Acta und zwar in folgender von der Pagination der daraus
erstellten neuen Handschrift durchaus verschiedener Anordnung :
1, f. 140 a = Acta Sanctorum Jan. tom. II, p. 266, 8 extr.: (ul-
tronejos exhibetis — 9 in.: Sanctus Sebastianus.
Das dazu gehörige obere Stück ist ausgeschnitten.
2, f. 140 11 = A. S., p. 266, 9 med.: (sempiter) nam — vestris
hostis. Von diesem Stück, dessen obere Hälfte, wie
bei f. 140“, durch Ausschneiden verloren gegan
gen ist, sind die beiden obersten Zeilen sowie die
Schlussbuchstaben der letzten Zeilen nicht mehr
zu erkennen.
3, f. 126“. 129k 126 1> . 129“ = A. S., p. 266, 12: Et ita separari
— viriditate vernantur. F. 126 b ist fast unleser
lich, f. 129“ theilweise.
4, f. 118“. 121k 118k 121“. 125“. 130k 125k 130“ =| A. S.,
p. 267, 13 extr.: et bono aspectu oculi — 16 in.: