Berichte über Handschriften des sog. Schwabenspiegels.
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verdankt, dass sie von dem Landeshistoriographen von Mähren,
Professor Dr. Beda Dudik, zur Auflage auf der Weltausstellung
zu Wien ausgewählt wurde, so rechtfertigt sich hier gewiss
wegen des bemerkten Umstandes ihre nähere Betrachtung.
Hiemit verbindet sich aber wohl ganz passend auch
sogleich jene einer in nächster Verwandtschaft zu ihr
stehenden Handschrift der Stadtbibliothek zu Danzig.
Sie führt in mehrfacher Beziehung gleich beim ersten Anblicke
schon auf den Gedanken, dass ihre Entstehung nicht weit von
der Stätte fallen dürfte, wo auch die des Stadtarchives von
Brünn ins Leben getreten. Die zum grossem Theile durch
gehende Aehnlichkeit — um nicht zu sagen Gleichheit — der
Schriftzüge des Textes, wie jener der rothen Ueberschriften,
die Ausstattung ihrer beiden grossen Initialen am Beginn des
sogenannten Schwabenspiegels, wie ihres so zu nennenden
zweiten Hauptbestandtheiles, auch die theilweise vollkommene
Zusammenstimmung des Inhaltes, das sind Umstände, welche
gewissermassen unwillkürlich an eine und dieselbe Werk
stätte mahnen, aus welcher beide Handschriften hervorge
gangen.
Im Uebrigen verleiht gerade auch — was den Inhalt
betrifft — die Verbindung, in welcher sich das Landrecht
des sogenannten Schwabenspiegels in dessen so
eigenthümlicher Stellung der Artikel 118 —144b ein-
der unteren neben einem auf dem lodernden Feuer befindlichen Kessel,
welcher ausser der Eisenkette noch links und rechts von zwei Fischen
als Henkeln gehalten ist, das Christuskind gerade gebadet wird.
Wenn ich bemerkte, dass diese bildlichen Darstellungen wohl an
fänglich schon zur Abscheidung der einzelnen Hauptbestand
teile der Handschrift bestimmt gewesen sein mögen, veranlasst
mich folgende Wahrnehmung zu dieser Annahme. Abgesehen von dem
ersten Bilde, welches das Titelbild überhaupt ist, steht das letzte vor dem
Schlussbestandtheile, den Brünn er Rechten. Das dritte findet sich vor den
Magdeburger Rechten, und zeigt auch noch von der Hand, welche die
kleinen arabischen Zahlen auf die Folien der Handschrift gesetzt hat,
ganz oben die Bezeichnung: mayburg(ense) j°, wonach sich auch wohl
weiter ohne besondere Unwahrscheinlichkeit schliessen lassen möchte, dass
auch das zweite, welches mitten in den sogenannten Schwabenspiegel
hineingerathen ist, vor das Pragerrecht bestimmt war, indem es von der
selben Hand oben die Bezeichnung ,pragen(se)‘ führt.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXV. Bd. I. Hft. 5