Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 73. Band, (Jahrgang 1873)

Ueber die Entsteliungsverhältnisse der C.onstitutio de expeditione Romana. 
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Ueber die Entsteliungsverhältnisse der Gonstitutio 
de expeditione Romana. 
Von 
Julius Picker. 
Das angebliche Gesetz Karls des Grossen über die Lei 
stungen, welche den Herren beim Römerzuge von ihren Vasallen, 
Ministerialen und bäuerlichen Hintersassen zukommen, bietet 
ein auffallendes Beispiel dafür, wie die entschiedensten Fäl 
schungen dennoch überaus wichtige Quellen geschichtlicher 
Erkenntniss sein können. Aeussere wie innere Gründe sprechen 
mit solcher Bestimmtheit gegen die Echtheit der Urkunde, 
so wie sie vorliegt, dass dieselben von vornherein jeden Ver 
such verbieten müssen, sie irgendwie mit dem angeblichen 
Urheber in Verbindung zu bringen. Andererseits aber ist die 
Uebereinstimmung ihrer Angaben mit dem, was uns über die 
bezüglichen Zustände des eilften und zwölften Jahrhunderts 
aus anderen Zeugnissen bekannt ist, so allgemein anerkannt, 
dass wir sie für die Verhältnisse dieser Zeit unbedenklich als 
glaubwürdige Quellen benutzen dürfen; wir sind gewohnt, ihren 
Angaben da fast dasselbe Gewicht beizulegen, als ob es sich 
um ein Gesetz eines der Herrscher dieser Zeit handeln würde. 
Im allgemeinen gewiss mit Recht. Wiesen mich Unter 
suchungen über die Verpflichtung der Fürsten zur Reichsheer 
fahrt kürzlich auf genauere Vergleichung der Constitutio mit 
andern Zeugnissen hin, so konnte diese das günstige Vorurtheil 
nur bestärken. Aber bei der eingehenderen Untersuchung ein 
zelner Bestimmungen macht sich der Umstand, dass wir eine 
anerkannte Fälschung vor uns haben, doch in sehr hindernder 
Weise geltend. Hat mindestens bei Angabe des Ausstellers und
	        
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