310 Hofier, Unters, d. Frage, ob Griechen!, m. d. Zerstör. Korinths etc.
Aber auch vor dem Schicksale der Provinz Siciliens bewahrte
der Umstand Griechenland, dass es nicht Provinz wurde. Dort nahm
der nationale Dualismus einen eigenen Charakter an, als der Römer
sich für die Latifundien mit ihrer Sclavenbevölkerung aussprach, der
Grieche aber für den Ackerbau i). Zum nationalen Dualismus, zu
dem des Siegers und des Besiegten, des Herrschenden und Be
herrschten war ein socialer gekommen. Freilich ward Sicilien die
Kornkammer Roms, aber wodurch? dass der freie Arbeiter durch den
fremden Sclaven verdrängt wurde. Die Streitigkeiten hellenischer
Städte hörten auf und die grossen Sclavenkriege begannen. Gewiss
war die Freiheit der Hellenen keine grosse, da ihnen das wichtige
Recht der Bestimmung über Krieg und Friede fehlte und die frühere
Gleichberechtigung zwischen Griechen und Römer geschwunden war.
Allein konnte denn, seit das Missverhältnis der Macht so grell her
vorgetreten war, was lange vor 146 der Fall war, von den drei Fäl
len, die einst Menippus in Bezug auf Bündnisse angeführt hatte
(193 n. Chr.), der je für die Griechen und Römer passen, cum pares
bello aequo foedere in pacematque amicitiam venirent? Ebensowenig
wie jener, welchen der Gesandte des Antiochus für das Verhältnis
zwischen seinem Herrn und den Römern in Anspruch nahm, cum qui
hostesnunquam fuerint ad amicitiam sociali foedere inter se jungendam
coeant. Eos neque dicere neque accipere leges. Idenim victoris et victi
esse. Es blieb also consequent nur derjenige übrig, welchen Menip
pus 2) unter den drei Möglichkeiten als die erste anführte: Unum cum
bello victis dicerentur leges. Ubi enim omnia ei, qui armis plusposset,
dedita essent, quae ex iis habere victos, quibus mulctari eos velit, ipsius
jus atque arbitrium esse.
Das war das Schicksal Griechenlands geworden, als es sich
unter Diäos und Kritolaos vermass, mit den römischen Wölfen, den
Räubern des Erdkreises, den ungleichen Kampf einzugehen, und nun
von der Gnade des Siegers abhängig, die Freiheit noch einmal als
Geschenk, diessmal aber auf Ruf und Widerruf erlangte. 146.
D inimicus est (Siculus), heisst es bei Verres (II 49) propterea quod arator est.
*) Liv. XXXIV. c. 57.