Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

310 Hofier, Unters, d. Frage, ob Griechen!, m. d. Zerstör. Korinths etc. 
Aber auch vor dem Schicksale der Provinz Siciliens bewahrte 
der Umstand Griechenland, dass es nicht Provinz wurde. Dort nahm 
der nationale Dualismus einen eigenen Charakter an, als der Römer 
sich für die Latifundien mit ihrer Sclavenbevölkerung aussprach, der 
Grieche aber für den Ackerbau i). Zum nationalen Dualismus, zu 
dem des Siegers und des Besiegten, des Herrschenden und Be 
herrschten war ein socialer gekommen. Freilich ward Sicilien die 
Kornkammer Roms, aber wodurch? dass der freie Arbeiter durch den 
fremden Sclaven verdrängt wurde. Die Streitigkeiten hellenischer 
Städte hörten auf und die grossen Sclavenkriege begannen. Gewiss 
war die Freiheit der Hellenen keine grosse, da ihnen das wichtige 
Recht der Bestimmung über Krieg und Friede fehlte und die frühere 
Gleichberechtigung zwischen Griechen und Römer geschwunden war. 
Allein konnte denn, seit das Missverhältnis der Macht so grell her 
vorgetreten war, was lange vor 146 der Fall war, von den drei Fäl 
len, die einst Menippus in Bezug auf Bündnisse angeführt hatte 
(193 n. Chr.), der je für die Griechen und Römer passen, cum pares 
bello aequo foedere in pacematque amicitiam venirent? Ebensowenig 
wie jener, welchen der Gesandte des Antiochus für das Verhältnis 
zwischen seinem Herrn und den Römern in Anspruch nahm, cum qui 
hostesnunquam fuerint ad amicitiam sociali foedere inter se jungendam 
coeant. Eos neque dicere neque accipere leges. Idenim victoris et victi 
esse. Es blieb also consequent nur derjenige übrig, welchen Menip 
pus 2) unter den drei Möglichkeiten als die erste anführte: Unum cum 
bello victis dicerentur leges. Ubi enim omnia ei, qui armis plusposset, 
dedita essent, quae ex iis habere victos, quibus mulctari eos velit, ipsius 
jus atque arbitrium esse. 
Das war das Schicksal Griechenlands geworden, als es sich 
unter Diäos und Kritolaos vermass, mit den römischen Wölfen, den 
Räubern des Erdkreises, den ungleichen Kampf einzugehen, und nun 
von der Gnade des Siegers abhängig, die Freiheit noch einmal als 
Geschenk, diessmal aber auf Ruf und Widerruf erlangte. 146. 
D inimicus est (Siculus), heisst es bei Verres (II 49) propterea quod arator est. 
*) Liv. XXXIV. c. 57.
	        
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