Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 165. Band, (Jahrgang 1910)

Attische Urkunden. I. Teil. 
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nach Boeckli’s Vermutung (Staatshaushaltung I 3 342), die sich 
auf die Angaben Arrians VII 23, 3 gründet, den gewöhnlichen 
Kriegern zahlte; die di(.ioiqVcai (vgl. Archiv für Papyrus 
forschung IV 538; E. Capps zu Menanders JIsqlk. 261) er 
hielten 60, die öev.acnäzrjooL 40 Drachmen im Monat. 
Als Subjekt zu — av oder — av yowvvca ziji atowciai sind, 
wie die S. 37 und 45 angeführten Inschriften lehren, ol [zeza- 
nEf.ajJauEvoi zu denken, einzelne Mitglieder des Bundes oder 
die Gesamtheit der Hellenen. In der vorletzten Zeile ist von 
der Entlassung der Truppen die Rede, die für zehn Tage 
Kost auf den Heimweg mitbekommen. Der letzte Satz erlaubt 
nur die Ergänzung: [zag de avv-9-rjy.ag zaade oder einfach [zavza 
de eig avrjXrjv hd'ivrjv dvayQuxpavzag zobg zezayuivovg im ztji 
KOLvrjL (fvX\ay.Tji azrjaai ifi JIvzvrjL ev zjjg A0 r i][vag zül IsQ&r, 
gegen die Lesung ev zrjg Adtjväg (vgl. Meisterhans-Schwyzer, 
Grammatik 3 S. 214; K. Meister, Indogerm. Forsch. XVIII 149. 
183 f.) spricht wohl der Artikel. Uber die zezayuevoi. im zfji 
y.oivFji, (pvlaySji, die in der Rede über die Verträge mit Ale 
xander 15 neben den avvedqoL erwähnt werden, hat J. Kaerst, 
Rhein. Mus. LII 531 ff. gehandelt und in ihnen ,den make 
donischen König, beziehentlich diejenigen, die als seine Stell 
vertreter fungieren oder mit der Ausführung seines Willens 
betraut sind', erkennen wollen. Vielmehr wird in ihnen eine 
oberste Bundesbehürde zu erkennen sein, in der Vertreter des 
ijyeuojv neben Vertretern des vielköpfigen avvedoLov der übrigen 
Hellenen stehen, bestimmt, nicht so sehr den Willen des fjyefidiv 
als vielmehr die Beschlüsse des Bundes auszuführen und die 
laufenden Geschäfte zu erledigen. Bei der großen Zahl der 
Mitglieder des Bundesrates und der Unmöglichkeit, diesen in 
dringenden Fällen sofort zu versammeln oder ihn dauernd tagen 
zu lassen, war die Einsetzung eines ständigen Ausschusses zum 
Zwecke der Führung der Geschäfte eine Notwendigkeit. 
Die Aufstellung der Abmachungen erfolgt seitens dieser 
Bundesbehörde e/j, Ilvzvrjt ev zfjg Adrj[väg zwl \eqlol, ob außer 
dem an anderer Stelle, ist fraglich; für die Aufnahme umfäng 
licher weiterer Bestimmungen wird die Zeile kaum reichen, und 
die Aufzeichnung in den Städten und Heiligtümern der Mit 
glieder des Bundes wird eher deren Obrigkeiten iibei’lassen als 
den zezayfiEvoL im zfj voivfi cpvXa'/.jj anvertraut worden sein.
	        
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