Beiträge zur Chronologie der Briefe des Papstes Hormisda.
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54 und 56 an sonstige hervorragende Persönlichkeiten. Aber
auch n. 48 an Justinian muss durch sie befördert sein, nicht
durch Gratus, wie man bisher annahm, denn die Gesandtschaft
wird darin genannt, Gratus mit keiner Silbe erwähnt.'
Ob der Brief n. 51 an die Kaiserin Euphemia 2 durch
Germanus und Genossen befördert ist, könnte deshalb zweifel
haft erscheinen, weil Hormisda von der Absendung des (den
Gesandten mitgegebenen) Libellus fidei als etwas bereits in
der Vergangenheit Liegendem (quem dudum misimus Thiel p. 844)
redet; allein es ist keineswegs ausgeschlossen, dass der Papst
hier auf den Brief Bezug nimmt, den er durch Gratus an Jo
hannes gesandt und dem er, wie wir gesehen, jenes Schriftstück
auch beigefügt hatte. Durch Gratus ist er jedenfalls nicht
überbracht.
So werden wir, denke ich, nicht sehr fehlgehen, wenn
wir die Absendung des Gratus mit n. 46 und 47 in den Anfang
des Januar 519, die der Gesandtschaft mit n. 50, 52, 53, 54,
55, 56, 48 und wohl auch 51 um die Mitte desselben Monats an
setzen, denn viel weiter herunterzugehen verbietet der Umstand,
dass die Legaten nach anderweitigem Aufenthalt dem Papst An
fangs März bereits aus der Nähe von Lignidus schreiben (n.59).
Die der nächsten Folgezeit angehörenden Briefe 3 bieten in
ihrer Datirung keine Schwierigkeiten. Die Gesandten schreiben
1 Dass n. 48 nicht durch Gratus, sondern durch Germanus und Genossen
befördert wurde, beweist auch die Aehnlichkeit der Schlussworte mit
den letzten Worten des Briefes, den die Gesandten für den Kaiser mit-
uahmen (n. 50). n. 50 Schluss: nos enirn causae magnitudini convenientes
destinammus viros (derma,nun et Iohannem . . per quos . . secundum quae
mandata sunt ecclesiarum adunatione generalitatis possint Vota firmari
(Thiel, p. 843). n. 48 Schluss: nos enim convenientes causae qualitati
direximus legatos, quibus praesentibus initium . . gaudii possit secundum
quae mandatis continentur impleri.
2 Der Wortlaut dieses Briefes macht es höchst wahrscheinlich, dass durch
Gratus zugleich mit den Briefen des Justin (n. 42), Johannes (43) und
Justinian (44) auch ein jetzt verlorenes Schreiben der Euphemia an
Hormisda gelangt war, auf welches dieser nun entgegnet.
3 Ueber n. 57 (Hormisda an Justinian) und n. 58 (Hormisda an Johannes),
die aus dem Zusammenhang der übrigen Correspondenz einigermassen
herausfallen, verweise ich auf Thiel, p. 999, n. XVII und XVIII. Beide
sind wahrscheinlich an demselben Tage und sicher bald nach Abgang
der Gesandtschaft geschrieben, denn Hormisda bezieht sich in den