Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 126. Band, (Jahrgang 1892)

Beiträge zur Chronologie der Briefe des Papstes Hormisda. 
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54 und 56 an sonstige hervorragende Persönlichkeiten. Aber 
auch n. 48 an Justinian muss durch sie befördert sein, nicht 
durch Gratus, wie man bisher annahm, denn die Gesandtschaft 
wird darin genannt, Gratus mit keiner Silbe erwähnt.' 
Ob der Brief n. 51 an die Kaiserin Euphemia 2 durch 
Germanus und Genossen befördert ist, könnte deshalb zweifel 
haft erscheinen, weil Hormisda von der Absendung des (den 
Gesandten mitgegebenen) Libellus fidei als etwas bereits in 
der Vergangenheit Liegendem (quem dudum misimus Thiel p. 844) 
redet; allein es ist keineswegs ausgeschlossen, dass der Papst 
hier auf den Brief Bezug nimmt, den er durch Gratus an Jo 
hannes gesandt und dem er, wie wir gesehen, jenes Schriftstück 
auch beigefügt hatte. Durch Gratus ist er jedenfalls nicht 
überbracht. 
So werden wir, denke ich, nicht sehr fehlgehen, wenn 
wir die Absendung des Gratus mit n. 46 und 47 in den Anfang 
des Januar 519, die der Gesandtschaft mit n. 50, 52, 53, 54, 
55, 56, 48 und wohl auch 51 um die Mitte desselben Monats an 
setzen, denn viel weiter herunterzugehen verbietet der Umstand, 
dass die Legaten nach anderweitigem Aufenthalt dem Papst An 
fangs März bereits aus der Nähe von Lignidus schreiben (n.59). 
Die der nächsten Folgezeit angehörenden Briefe 3 bieten in 
ihrer Datirung keine Schwierigkeiten. Die Gesandten schreiben 
1 Dass n. 48 nicht durch Gratus, sondern durch Germanus und Genossen 
befördert wurde, beweist auch die Aehnlichkeit der Schlussworte mit 
den letzten Worten des Briefes, den die Gesandten für den Kaiser mit- 
uahmen (n. 50). n. 50 Schluss: nos enirn causae magnitudini convenientes 
destinammus viros (derma,nun et Iohannem . . per quos . . secundum quae 
mandata sunt ecclesiarum adunatione generalitatis possint Vota firmari 
(Thiel, p. 843). n. 48 Schluss: nos enim convenientes causae qualitati 
direximus legatos, quibus praesentibus initium . . gaudii possit secundum 
quae mandatis continentur impleri. 
2 Der Wortlaut dieses Briefes macht es höchst wahrscheinlich, dass durch 
Gratus zugleich mit den Briefen des Justin (n. 42), Johannes (43) und 
Justinian (44) auch ein jetzt verlorenes Schreiben der Euphemia an 
Hormisda gelangt war, auf welches dieser nun entgegnet. 
3 Ueber n. 57 (Hormisda an Justinian) und n. 58 (Hormisda an Johannes), 
die aus dem Zusammenhang der übrigen Correspondenz einigermassen 
herausfallen, verweise ich auf Thiel, p. 999, n. XVII und XVIII. Beide 
sind wahrscheinlich an demselben Tage und sicher bald nach Abgang 
der Gesandtschaft geschrieben, denn Hormisda bezieht sich in den
	        
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