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XI. Abhandlung: Günther.
Sodann sondern sich aus den oben genannten Briefen als
mit Sicherheit durch Gratus befördert sofort n. 46 und 47 aus:
in beiden wird am Schlüsse des Gratus in lobender Weise
Erwähnung gethan, ganz in der Art, wie in solchen Briefen
öfter ihre Ueberbringer gerühmt werden; dagegen wird in beiden
der geschickten oder noch zu schickenden Gesandtschaft mit
keinem Worte gedacht. Dies letztere Kriterium führt uns
weiter. Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Papst an oder
bald nach demselben Tage, an dem er die Legaten nach dem
Orient schickte, einen directen Boten nach Constantinopel ge
richtet haben sollte, ohne durch ihn von der Absendung der
so sehnlichst gewünschten Gesandtschaft vorläufige Mittheilung
zu machen, schliesse vielmehr aus der Nichterwähnung der
Gesandtschaft in n. 46 und 47, dass der Papst, als er Gratus
mit diesen beiden Briefen absandte, überhaupt noch nicht ent
schlossen war, besondere Commissäre nach Constantinopel zu
schicken. So erklärt es sich auch, dass er dem Briefe n. 47 an
Johannes von Constantinopel auch den Libellus fidei beifügt mit
dem Verlangen, ihn unterzeichnet zurückzusenden, 1 und dass
er sich in dem Schreiben an den Kaiser n. 46 einzig und allein
auf diesen an Johannes und die Bischöfe mitsammt dem Libellus
gerichteten Brief bezieht. 2 Erst nachdem Gratus fort war,
scheint er sich demnach trotz der schlechten Erfahrungen, die
er mit seinen Gesandtschaften unter Anastasius gemacht hatte,
zu einem dritten Versuch der Art entschlossen zu haben. 3
Die Gesandtschaft ihrerseits erhielt ausser ihrer Instruction
(n. 49) und einem Schreiben nach Thessalonike (n. 55) folgende
Briefe nach Constantinopel mit: 1. n. 50 an Justin, das officielle
Beglaubigunsschreiben mit namentlicher Anführung der Ab
gesandten; 2. n. 52 an Johannes von Constantinopel; 3. n. 53,
Die Ungenauigkeit wird vielleicht dadurch etwas entschuldigt, dass
vorher von der Rücksendung des Gratus nicht gesagt war.
1 libellum, cuius continentia subter annexa est, a cariiate tua subscriptum ad
nos dirige (Thiel, p. 837).
2 quid igitur facere debeant et litteris nostris et libelli quem direximus serie
continetur (Thiel, p. 836).
3 Theoderich war es, der offenbar kräftig auf diesen Entschluss einwirkte.
Vgl. den Lib. Pontif.: tune Ilormisda episcopus cum consilio regis Theo
dor ici direxit a sedem apostolicain Germanum Capuanum episcopum etc.