Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 126. Band, (Jahrgang 1892)

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XI. Abhandlung: Günther. 
Sodann sondern sich aus den oben genannten Briefen als 
mit Sicherheit durch Gratus befördert sofort n. 46 und 47 aus: 
in beiden wird am Schlüsse des Gratus in lobender Weise 
Erwähnung gethan, ganz in der Art, wie in solchen Briefen 
öfter ihre Ueberbringer gerühmt werden; dagegen wird in beiden 
der geschickten oder noch zu schickenden Gesandtschaft mit 
keinem Worte gedacht. Dies letztere Kriterium führt uns 
weiter. Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Papst an oder 
bald nach demselben Tage, an dem er die Legaten nach dem 
Orient schickte, einen directen Boten nach Constantinopel ge 
richtet haben sollte, ohne durch ihn von der Absendung der 
so sehnlichst gewünschten Gesandtschaft vorläufige Mittheilung 
zu machen, schliesse vielmehr aus der Nichterwähnung der 
Gesandtschaft in n. 46 und 47, dass der Papst, als er Gratus 
mit diesen beiden Briefen absandte, überhaupt noch nicht ent 
schlossen war, besondere Commissäre nach Constantinopel zu 
schicken. So erklärt es sich auch, dass er dem Briefe n. 47 an 
Johannes von Constantinopel auch den Libellus fidei beifügt mit 
dem Verlangen, ihn unterzeichnet zurückzusenden, 1 und dass 
er sich in dem Schreiben an den Kaiser n. 46 einzig und allein 
auf diesen an Johannes und die Bischöfe mitsammt dem Libellus 
gerichteten Brief bezieht. 2 Erst nachdem Gratus fort war, 
scheint er sich demnach trotz der schlechten Erfahrungen, die 
er mit seinen Gesandtschaften unter Anastasius gemacht hatte, 
zu einem dritten Versuch der Art entschlossen zu haben. 3 
Die Gesandtschaft ihrerseits erhielt ausser ihrer Instruction 
(n. 49) und einem Schreiben nach Thessalonike (n. 55) folgende 
Briefe nach Constantinopel mit: 1. n. 50 an Justin, das officielle 
Beglaubigunsschreiben mit namentlicher Anführung der Ab 
gesandten; 2. n. 52 an Johannes von Constantinopel; 3. n. 53, 
Die Ungenauigkeit wird vielleicht dadurch etwas entschuldigt, dass 
vorher von der Rücksendung des Gratus nicht gesagt war. 
1 libellum, cuius continentia subter annexa est, a cariiate tua subscriptum ad 
nos dirige (Thiel, p. 837). 
2 quid igitur facere debeant et litteris nostris et libelli quem direximus serie 
continetur (Thiel, p. 836). 
3 Theoderich war es, der offenbar kräftig auf diesen Entschluss einwirkte. 
Vgl. den Lib. Pontif.: tune Ilormisda episcopus cum consilio regis Theo 
dor ici direxit a sedem apostolicain Germanum Capuanum episcopum etc.
	        
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