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XV. Abhandlung: Kirste.
janiyali pürvavidhim na bhajate erklären. Dagegen spricht jedocli,
dass in dem Worlaute des Sütra nichts auf eine Verbindung
mit dem vorhergehenden Sütra, welches allerdings negativ ist,
hindeutet. Zweitens sprechen dagegen, wie Whitney selbst
bemerkt, die Gegenbeispiele des Commentars, und drittens
endlich würde nach dieser Auffassung das folgende Sütra
Taitt. Prät. IX, 6 na pläksipläksäyanayoTj, bedeuten, dass
die Restriction des Sütra 5 von einigen Lehrern nicht zugestan
den wird, d. h. Sütra 2, an das sich die folgenden Regeln an-
schliessen, gelte, daher die Lehren der Schule zugleich auch
von Pläksi und Pläksäyana ausgesprochen werden, während
doch einzelne Lehrer immer im Gegensätze zu der Schule an
geführt zu werden pflegen. Nach dem Zusammenhänge kann
das Sütra 6 nur bedeuten, dass zwei Lehrer auch den letzten
Rest von Zugeständnis, den Sütra 5 der Regel 2 macht, leug
nen; mit anderen Worten, dass nach ihnen der Visarga vor
jedem tonlosen Laute erhalten bleibt. Aus dieser Auffassung
ergibt sich, dass Sütra 5 zu übersetzen ist: ,Nach einigen
Lehrern erleidet der Visarga nur, wenn er von Usrnans gefolgt
ist, die Assimilation*. Das na einiger Commentarhandschriften
ist wohl durch das na der anstossenden Sütras von achtlosen
Schreibern eingeschleppt worden. Ich bemerke noch, dass ich
mit meiner Auffassung mich in Uebereinstimmung mit Weber
befinde (Ind. St. IV, 181), dessen Uebersetzung Whitney wohl
entgangen war. Wir erhalten also folgendes Schema:
Sütra 2. yk, sc, st, epp, ss, ss.
Sütra 4. Tik, sc, st, Tip, Ss, ss.
Sütra 5. Tik, fyc, Tit, Typ, ss, ss.
Sütra 6. Tik, Tic, Tit, Tip, TiS, Tis.
Aus der Gleichstellung des Jihvämüliya und Upadhmä-
niya mit den ,Assimilationen* sc. und st einerseits und aus der
historischen Thatsache, dass sc, st älter sind als Tic, Tit anderer
seits folgt nun, dass auch / und cp älter sind als Ti, d. h.
Zwischenstufen zwischen dem alten s (und r) und dem jünge
ren Ti (s. Whitney zu Ath. Prät. II, 40, p. 98), obgleich, wie
ich sofort hinzufügen will, der erste Grund für sich allein kaum
eine Beweiskraft hat. Nur eine chronologische Untersuchung