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VII. Abhandlung: Zeissberg.
unangenehm überrascht. Der Letztere bedauerte, dass die
Staats- der Reichskanzlei so wenig Vertrauen entgegenbringe,
und machte, in der Erwartung weiterer Aufschlüsse und Be
lehrungen über den dunklen Inhalt des Votums, vorläufig keinen
Gebrauch davon. 1
Diese Aufschlüsse kamen jedoch nicht; vielmehr erging
unmittelbar nach Uebersendung des von Thugut entworfenen
böhmisch-österreichischen Votums an Lehrbach eine weitere
Weisung, nach welcher, falls in dem Reichsgutachten die Er
wähnung des Königs von Preussen nicht zu vermeiden wäre,
wenigstens darnach getrachtet werden sollte, dass der in das
kursächsische Votum aufgenommene Ausdruck: ,constitutioneile
Beiwirkung 1 als der mindestverfängliche in dem Conclusum
Aufnahme finde. 2
Indessen hatten die Dinge in Regensburg eine für die
Wünsche des Wiener Hofes höchst ungünstige Wendung ge
nommen. Am 22. Juni erhielt Ompteda ein Rescript des In
halts, dass man aus seinen Berichten die Meinungen der Reichs
stände bezüglich der preussischen Mitverwendung ersehen habe
und hoffe, dass es den beiden hannoverschen Ministern in
Wien gelungen sein werde, sich über diesen Punkt mit dem
kaiserlichen Hofe zu verständigen, dass aber, selbst wenn der
Wiener Hof darüber anderer Meinung sein sollte, Hannover
sich nicht von dem lossagen könne, was -in dem Reichsgut
achten vom 22. December enthalten sei und was die Majorität
der Reichsstände so dringend verlange. Daher wurde Ompteda
beauftragt, dem, was bereits Kurcöln und Kursachsen an
lässlich der Frage, ob der König von Preussen um seine
Mitverwendung und bona officia zum Reichsfrieden ersucht
werden solle, zu Protokoll gegeben hätten, im Namen Kur-
braunschweigs vollkommen beizutreten. Indem Ompteda dem
Concommissär diese Eröffnung machte, suchte er deren In
halt noch näher zu begründen. Wenn Kurcöln wegen Mün
sters und Kursachsen ungeachtet seiner weiten Entfernung vom
Kriegsschauplätze durch die Umstände gezwungen würde, dem
1 Hügel an Colloredo. Regensbur«;, den 29. Juni 1795.
2 Thugut an Lehrbach. Wien, den 25. Juni 1795.