Zur deutschen Kaiserpolitik Oesterreichs.
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Könige sozusagen den Stulil nicht vor die Thür zu setzen, so
müsse Hannover die gleiche Vorsicht walten lassen. Es hänge
ja nur von Preussen ab, seine Truppen zusammenzuziehen, und
alsbald würde an dem Cordon eine Lücke entstehen, die eine feind
liche Ueberschwemmung Hannovers zur Folge haben müsste.
Der 18. Juli rücke bald heran, d. i. der Zeitpunkt, zu dem die
den Reichsständen zu ihrer näheren Erklärung gegönnten drei
Monate abgelaufen sein würden. Er glaube zwar nicht, dass sich
Hannover zur Annahme der Neutralität bestimmt erklären oder
über sein Contingent, dessen Quintuplum dem kaiserlichen Hofe
bezahlt werde, eine andere Verfügung treffen werde. Gleichwohl
müsse doch im Voraus das nähere Reichsgutachten zu Stande ge
bracht sein, damit wenigstens das Reich nicht in mora wäre.
Im weiteren Verlaufe des Gespräches theilte Ompteda dem Con-
commissär ,in engem Vertrauen' mit, dass die erwähnte Weisung
wie dem Wiener so auch dem Berliner Hofe mitgetheilt worden
und daher eine Abänderung des kurbraunschweigischen Votums
um so weniger zu erwarten sei, als das hannoversche Mini
sterium die ihm von seinem Könige noch jetzt gewährte Frei
heit rasch zu benützen trachte, bevor derselben das Zustande
kommen der russisch-englischen Allianz engere Schranken setze. 1
Ja nicht einmal an der Vereinbarung, dass zunächst blos über
den ersten Punkt des kaiserlichen Commissionsdecretes sollte
abgestimmt werden, hielt das hannoversche Ministerium fest.
Hatte zuvor Ompteda am meisten auf die Erstattung eines vor
läufigen Reichsgutachtens mit der Aeusserung gedrungen, dass
österreichischerseits auf einem erschöpfenden bestehen zu wollen,
zum Beweise dienen würde, dass es nur darauf angelegt sei,
die Sache im Gange aufzuhalten, so erhielt jetzt (29. Juni)
Ompteda die Weisung, auf das ganze Hofdecret abzustimmen,
und das betreffende Votum wich in erheblichen Punkten von
der ersten Wiener Vereinbarung ab.'-
Selbst Kurtrier drohte im letzten Augenblicke noch, von
Oesterreich abzufallen. Denn, wie Lelirbach von Lincker er
fuhr, war an diesen für Kurtrier und an den Grafen von Oexle
für Augsburg die Weisung ergangen, da nach den eingelaufenen
1 Hügel an den R.-H.-V.-K. Colloredo. Regensburg, den 22. Juni 1795.
2 Desgleichen vom 30. Juni 1795.