Der cecbisclie Tristram und Eilliart von Oberge.
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alius Uber qui incipit vernemit alle ich teil uch sagen etc. Et
finitur, dem waren wigand, Et est dictamen TristranBartsch
bemerkt hiezu (S. 19) : ,War nun diese Handschrift ein anderer
Text der Bearbeitung X oder war es ein ursprünglicher Text?
Gegen erstere Annahme spricht der abweichende Anfang; es
fehlt nämlich der Wittenberger Handschrift der Eingang
V. 1—46, und sie begann erst mit V. 47 (Vornemet recht als
ich uch sage). Freilich ist auch denkbar, dass eine Hand
schrift der Bearbeitung X den Eingang wegliess, was bei er
zählenden Dichtungen bekanntlich nicht selten vorkommt. Wal
es eine Handschrift des alten Textes, so folgt noch keines
wegs, dass die Verse 1—46 ein Zusatz des Ueberarbeiters
sind; es konnte ebenso gut ein Abschreiber des alten Textes
den Eingang weglassen, wie einer des überarbeiteten.' Wenn
aber der C. noch nach den ersten tausend Versen, wie gezeigt
(siehe Abschnitt I), so sclavisch an seine Vorlage sich hält,
dann ist es wohl nicht glaublich, dass er gleich zu Anfang
eine solche Selbstständigkeit sich erlaubt hätte. Man wird also
V 1—46 nur dem Bearbeiter zuschreiben müssen. Darnach
sind die Aeusserungen Lichtenstein’s S. CXV, CLI und sonst
zu berichtigen.
Der Bearbeiter von X liebt es, in breiten Schilderungen
sich zu ergehen. Besonders zeigt er sein Talent in dieser Art
an drei Stellen: X 244—64 (Schiffszurüstung), dann X 737
bis 778 (Tristrant wird zum Kampfe mit Morolt gewappnet)
und 2064—88 (die Begleiter Tristrams schmücken sich zum
Empfange ihres Herrn).
Lichtenstein hält diese Ausführungen offenbar für Eigen-
tlmm Eilhärts. 1 Dass aber hier der Bearbeiter nur Ansätze,
die er vorfand, weiter ausspann, beweist nicht blos P, sondern
auch das G. 2
Q. F. S. CLXX und zur Kritik S. 27.
• Es wäre aucli in der That eine unerklärliche Inconsequenz, wenn
der Dichter, der sonst breite Schilderungen lieben soll, sich eine so
schöne Gelegenheit, wie die Schilderung der Hochzeit Markes (X2807)
hätte entgehen lassen. Lichtenstein CLXX dreht den Spiess um und
"ill diese Stelle gerade als Beweis anführen, dass die sonst vor
kommenden Schilderungen dem Dichter, nicht dem Bearbeiter angehören.
Sitzungsber. a. phit.-Mst. CI. CI. Bd. I. Hft. 27