Full text: Die Staatsbahn von Wien bis Triest mit ihren Umgebungen

Durch den Vertrag vom 4. August 1853 ist das Eigenthum der Wien⸗-Glogg—⸗ 
nitzer Bahn und ihrer Zweige auf den Staat uͤbergegangen, der die Besitzer der 
noch nicht eingeloͤsten Actien mit 135 Percenten ihres Nennwerthes in spercenti⸗ 
gen verlosbaren Obligationen entschädigte, die verzinsliche Schuld der Gesellschaft 
mit 2,750,000 fl. uͤbernahm, die Material-Vorräthe abloͤste und fuͤr die bereits 
in seinen Händen befindlichen 11,781 Actien auf jeden Antheil an der, der Gesellschaft 
verbliebenen Maschinenfabrik nächst dem wiener Bahnhofe, und an der Wien-⸗Brucker 
Bahn, so wie an der Concession zur Fortsetzung der letztern verzichtete, überdies 
die wechselseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten, die aus dem Pacht⸗ 
betriebe der suͤdlichen Staatsbahn vom October 1844 bis November 1851 her—⸗ 
rührten, als ausgeglichen erklärte. 
Der wien⸗gloggnitzer Actien-Gesellschaft, welche vom 1. October 1853 an 
wieder die ursprüngliche Benennung „Wien-Raaber Eisenbahngesellschaft“ zu 
führen hatte, wurde die Concession zum Weiterbaue der Brucker Bahn bis Neu— 
Szöny an der Donau in Aussicht gestellt, und die Bewilligung zur Einleitung der 
Vorarbeiten ertheilt.*) 
Auch die Oedenburg⸗Katzelsdorfer Bahn gelangte durch den Vertrag vom 
31. Juli 1854 an die Staatsverwaltung, welche die Eigenthuͤmer der noch nicht 
eingelösten Actien mit 1,300,000 fl. in verlosbaren Zpercentigen Obligationen 
entschädigte, auf einen der Gesellschaft ertheilten Vorschuß von 250.000 fl. verzich⸗ 
ete, und das vorhandene brauchbare, nicht bereits zum Fundus instructus gehö⸗ 
rige Material abgesondert vergütete. 
Die Uebernahme der Wien-⸗Gloggnitzer Bahn und ihrer Zweige, dann der 
Dedenburger in die Staatsregie ist fuüͤr den Verkehr im Allgemeinen ein sehr wich⸗ 
tiges Ereigniß; namentlich fuͤr Wien und die im Bereiche dieser Schienenstraßen 
oorhandenen überaus zahlreichen industriellen Etablissements bildet sie eine Epoche, 
weil nach der Eroͤffnung der Semmeringbahn vom 1. August 1854 die früher 
bdeträͤchtlich hoͤhern Beförderungsgebüͤhren der Privatunternehmung herabgesetzt, und 
mit den Tarifen der uͤbrigen Staatsbahnen in Uebereinstimmung gebracht wurden 
Fuͤr jene, welche Frachten auf groͤßere Entfernung nach Suͤden versenden, oder 
von dort beziehen, wird die Differenz um —0 
Ersparung der höhern Fracht, der Aufwand des Auf⸗ und Abladens für den 
Achsentransport über den Semmering und der hoͤchst wichtige Vortheil der schnellen 
Befoͤrderung zusammentrifft. 
Die hier erwähnten Strecken bilden mit jener uͤber den Semmering bis 
Muͤrzzuschlag die erste Section der suͤdlichen Staatsbahn mit dem Sitze der 
Direction in Wien. 
*) Die Wien-⸗Brucker Bahn ist seither mit der Concession zu ihrer Fortsetzung und 
der Maschinenfabrik vertragsmäßig an die k. k. priv. Staats⸗-Eisenbahn-Gesellschaft über— 
gegangen.
	        
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