Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 2. Band, (Jahrgang 1849)

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Anmerkungen. 
1. Die Frage, in welchem Jahre Leopold aus dem Hause 
Babenberg die Würde eines Markgrafen der Ostmark erlangt 
habe, entbehrt zur Stunde noch einer völlig bestimmten Beant 
wortung. Die gleichzeitigen Annalen, die uns von jenen Zeiten 
treue, aber leider nur spärliche Kunde überliefert haben, schwei 
gen von diesem Ereigniss ganz. Von den späteren Chroniken 
enthalten nur einige wenige unserer vaterländischen hierüber 
bestimmte, jedoch in den angegebenen Jahren so abweichende 
Angaben, dass aus ihnen ein sicheres Resultat nicht gewonnen 
werden kann. Der Erste, welcher diese Frage zum Gegenstand 
einer besonderen Forschung machte, war Hieronimus Pez: 
„Infinitarum quaestionum, obscuritatum et difficultatum siluam 
ingredimur, dum de anno aerae christianae, quo Leopoldus 
primus — Austriae marchionatum auspiratus sit, et a quo 
imperatore Romanorum eundem principatum indeptus fuerit, 
disputare instituimur.” — Mit dieser Klage beginnt er seine 
diessfallige Abhandlung (Script, res. austr. I. praefat. 80 disser- 
tatio V.}, in welcher er die Angaben des anonimi zwettl (sec. 
XIV.) des anonimi leobien (sec. XIV.) des auctoris incerti 
addition. ad chronic, mellic. (sec. XIV.), und die zum Theil 
darauf gegründeten Meinungen der späteren Geschichtschreiber 
Ebendorfer, Suntheim, Bonfin, Arnpekh, Cuspinian, Laz, Fugger, 
Lambecius und Schramb einer genauen Prüfung unterzieht — 
Angaben und Meinungen, die so schwankend, und auch sich 
selbst widersprechend sind, dass sie die Jahre 902, 925, 928, 
933 und 935 als den Zeitpunkt, in welchem — und Heinrich I. 
(919 — 936), Otto I. (936 — 973), Otto II. (967—983) und 
Otto III. (983—1002), als Kaiser angeben, von denen der Ba 
benberger zum Markgrafen der Ostmark erhoben worden sei. 
Pez entschied sich für das Jahr 935, als dem seiner Ansicht 
nach wahrscheinlichsten (loc. cit. praef. pag. 100), indem er 
zugleich gesteht, nicht im Stande zu sein, die aus den übrigen 
Angaben sich wechselseitig ergebenden Widersprüche zu be 
seitigen. Dass alle diese Annahmen, so wie jene Hanthaler’s, 
welcher auf seinen Ortilo sich berufend, das Jahr 944 angibt, 
durchaus unhaltbar seien, haben Hansiz Calles undSchrötter
	        
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