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von der Akademie noch an die Stelle des für die orientalische
Literatur und die Akademie zu früh verstorbenen Wenrich zu
wählen ist, und welchem, abgesehen von dem Eifer, womit
akademische Pflicht beseelet, die grosse Mühe der Abschrift,
der Variantensammlung und der Correcturen wenigstens mit zehn
Gulden für den Bogen zu vergüten sein wird.
Unter der Voraussetzung des statutenmässig unentgeltlichen
Druckes und der hiezu gegebenen Bewilligung Seiner Excellenz
des Herrn Hofkammer-Präsidenten würden sich die Kosten für
die Mühe des Herausgebers in zwei Jahren auf tausend oder
zwölfhundert Gulden, und in einem Jahre also auf fünf- oder
sechshundert Gulden belaufen.
Die drei vorliegenden Bände drei verschiedener, von drei
Akademikern (Quatremere, Molil und Burnouf) herausgegebenen
orientalischen Werke sprechen als drei Obelisken franzö
sischen Ruhms im Fache orientalischer Literatur wohlberedter
für die Genehmigung meines gestellten Antrags, als ich es zu
thun vermag.”
Die Classe beschliesst, den Antrag des Herrn Präsidenten
hei der Gesammt-Akademie zu unterstützen.
SITZUNG VOM IS. DECEMBER 1847.
Vortrag des Herrn Regierungsrathes Arneth über die von
ihm der Akademie zur Herausgabe angebotenen archäologischen
Werke.
Hochverehrte Herren !
Von der Überzeugung ausgehend, dass die kaiserliche
Akademie der Wissenschaften es sich vorzüglich zur Pflicht
machen müsse, die grossartigen Institute, die in Wien vereinigt
die unerschütterliche Basis der akademischen Arbeiten bilden,
durch Werke aller Art der Welt bekannt zu machen, um hie
durch die Überzeugung hervorzubringen, dass die Beherrscher
Österreichs sich die Förderung der Wissenschaften durch Ansamm
lung eines unermessenen Materials im Laufe so vieler Jahrhun
derte angelegen sein Hessen, und dass viele Beamtete dieser
Anstalten sich redlich bemühten, den offen daliegenden Absichten
der kaiserlichen Mäcene durch Arbeiten über die ihrer Obsorge