Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 159. Band, (Jahrgang 1908)

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II. Abhandlung: Redlich-Sehönbach. 
Deutung von Römerorten, die in der Vita Severini genannt 
werden. Ebendorfer identifiziert Comagenis mit Tulln und 
schließt dies aus einem Privileg für die Passauer Kirche, wor 
unter jenes Ludwigs des Deutschen von 834 gemeint sein wird. 
Favianis aber hält er für Wien und zitiert hiefür die Urkunde 
Herzog Heinrichs II. von Österreich für Admont (von 1169, 
nicht 1158), die er selbst gesehen, sowie jene für das Wiener 
Schottenstift (1158 und 1161). In der Tat kommt in diesen 
Urkunden die Anschauung zum Ausdruck, die um die Mitte 
des 12. Jahrhunderts am Hof der Babenberger begünstigt wurde, 
daß nämlich die Ruinen der Römerstadt, auf der Wien, die 
neue Residenz, stand, das alte Favianis der Vita Severini seien. 
Der Bruder Herzog Heinrichs, der berühmte Otto von Freising, 
hat in seiner Weltchronik (VI, 30) ebenfalls diese Ansicht aus 
gesprochen und auch diese Quelle war Ebendorfer sehr wohl 
bekannt. So ist Ebendorfer einer derjenigen, der diese gelehrte 
Fiktion im 15. Jahrhundert zuerst wieder aufnahm. 1 
Das lebhafte Interesse, welches Ebendorfer der Vita Seve 
rini entgegenbrachte, zeigt sich darin, daß er sie in seinem 
Legendär nicht weniger als viermal berücksichtigte. In Band II, 
fol. 18—22 ist eine Fassung mitgeteilt, welche man als eine 
kürzende Bearbeitung der Vita bezeichnen kann. In Band III, 
fol. 242’—243’ steht eine Zusammenfassung einiger Stellen der 
Vita für kirchlich erbauliche Zwecke. In Band IV, fol. 57—61 
ist endlich eine vollständigere Form gebracht, die auf einen 
der besten Handschriftengruppe der Vita angehörigen Text 
zurückgeht. 2 Doch fehlen ihm nicht bloß die Briefe des 
Eugippius und Paschasius sowie das Kapitelverzeichnis, sondern 
auch eine Reihe von Kapiteln; er schließt mit Kapitel 43. Da 
1 Übel- die Favianis-Frage — heute ist sie für Mauteru entschieden — vgl. 
zuletzt F. Kenner in der Gesell, d. Stadt Wien (hg. vom Wiener Altertums 
verein) 1, lö2ff. und Vancsa, Gesell. Nieder- und Oherösterreichs 1, 95. Die 
Überschrift der Vita Severini im Legendär IV, fol. 57, sonst gleich der 
oben angeführten Überschrift der Nachträge auf fol. 252’, hat zu Severini 
noch den Beisatz: quondam ut quidam dicunt Ravennatensis episcopi, 
welcher direkt auf Otto v. Freising hinweist. Über Ottos Weltebrouik 
als Quelle Ebendorfers vgl. Pribram in Mitt. d. Instituts Ergbd. 3, 63 ff. 
2 Über die Handschriften der Vita vgl. Knüll in Wiener SB. 95, 415ff. und 
in seiner Ausgabe im Corp. script. eccles. Latin., 9. Bd. und Mommsens 
Ausgabe (1898).
	        
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