III. Abhandlung: Zingerle. Zum 45. Buche des Livius.
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Zum 45. Buche des Livius.
Yon
Dr. Anton Zingerle,
korresp. Mitgliede der kais. Akademie der Wissenschaften.
(Vorgelegt in der Sitzung am 6. März 1907.)
1, 10: liis auditis clamor cum ingenti plausu (plausus ||
cod.) ortus; ludis relictis domiis magna pars hominum . . .
laetum nuntium portabant. — Noväk schlägt Öeske mus. fil.
IX, 87 mit Entschiedenheit vor, auch hier die Form domos
herzustellen. Bei Ausarbeitung des kritischen Apparates zu
diesem Buche meiner Ausgabe sah ich, daß einst schon Gruter
denselben Gedanken gehabt, aber ihn nicht näher durch die
Verhältnisse der Handschrift begründet hatte. Das hat nun
N. dadurch getan, daß er auf mehrfache Verwechslungen zwischen
us und os aufmerksam machte. Ich möchte zur weiteren Be
gründung noch beifügen, daß nach meinen Erfahrungen in
diesem Kodex auch da, wie anderswo, wohl etwa gerade Nächst
liegendes zur Verschreibung Anlaß gab, nämlich das voran
gehende plausus (sic!) ortus (vgl. z. B. 10, 9 universisenati st.
universi senatus; 10, 13 grataora\\ta st. grata oratio usw. auch
in diesem Buche!).
2, 5, wo die Handschrift samotraciam bietet, scheint mir
Wesenberg (Tidskrift f. phil. X, 333), dessen Bemerkungen
manchmal etwas zu wenig beachtet wurden, mit Recht em
pfohlen zu haben, auch hier die Form Samothracam herzu
stellen, wie sie XXXXIIII, 45, 15; 46, 10; XXXXV, 5, 1 über
liefert ist und auch in den Ausgaben steht; das i dürfte wohl
aus dem unmittelbar vorangehenden existimari wiederholt oder
aus dem sich anschließenden petiturum vorgeschrieben sein
Sitzungber. d. phil.-hist Kl. 157. Bd. 3. Abh. 1