Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 14. Band, (Jahrgang 1854)

Die Ergebnisse der Volkszählungen etc. 
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In Ägypten sollen unter Pharao Amasis die Bewohner gezählt 
worden sein. In Athen brachte die Gesetzgebung S olon’s, in Rom 
die Verfassung des Servius Tullius periodische Zählungen der 
zum Bürgerrechte Berufenen im Zusammenhänge mit dem Census ihres 
Vermögens mit sich. Kaiser Augustus liess eine allgemeine Volks 
zählung im römischen Reiche vornehmen, deren Resultate er mit 
eigener Hand abgeschrieben haben soll. 
Karl der Grosse, die Kenntniss der von ihm beherrschten 
Völkerschaften für seine weisen Regierungsmassregeln notlnvendig 
erachtend, liess Volkszählungen in seinen weiten Staaten vornehmen, 
wovon man einzelne Angaben in den Polyptiken findet. Die erste 
Volkszählung in England fand unter Wilhelm dem Eroberer Statt, 
insofern er eine Zählung der Lehnsleute und der freien Insassen 
vornehmen liess und die Resultate dieser Volkszählung sind in dem 
Domesday-Book aufgezeichnet. InFran kr eich wurde, wie Phelip- 
peaux erwähnt, die erste Volkszählung im 16. Jahrhundert unter 
Karl IX. vorgenommen; die Ergebnisse derselben sind jedoch in 
den Archiven noch nicht aufgefunden worden, während die in den 
Jahren 1694 bis 1700 durch die General-Intendanten ausgeführten 
Zählungen zur Veröffentlichung gekommen sind ‘). 
In Preussen und Schweden fanden die ersten Volkszäh 
lungen um die Mitte des vorigen Jahrhunderts Statt; im ersteren 
Staate ergab die Zählung vom Jahre 1748 3,479.669 Bewohner 2 ). 
In Österreich finden sich authentische Nachrichten von einer 
allgemeinen Volkszählung erst gegen Anfang der zweiten Hälfte 
des voi’igen Jahrhunderts, obgleich schon früher in einzelnen Pro 
vinzen des Reiches wirkliche Zählungen stattgefunden haben mögen. 
So sollen nach dem Ende des di’eissigjährigen Ki'ieges (im Jahre 
1661) in den österreichischen Landen theilweise Zählungen von 
Seite der Geistlichkeit zu dem Zwecke stattgefunden haben, um die 
Zahl der Katholiken und Protestanten daseihst kennen zu lernen 3 ). 
Ein bestimmtes Gesetz behufs der Voimalime einer allgemeinen Volks 
zählung findet sich erst im Jahre 1763 4 ), nachdem in demselben 
A ) Unter dem Titel: Nouveau äcnombrement par generalites etc. Paris, 1720. 
2 ) Mittheilungen des statistischen Bureau’s in Berlin vom Jahre 1854. 
3 ) R iegger: Materialien zur Statistik von Böhmen. 
4 ) Da die Seelenbeschreibung nicht füglicher, als durch die Localpfarrer und Admini 
stratoren zu eruiren ist, so ist einverständlich mit den Herren Ordinarien die dies-
	        
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