Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 113. Band, (Jahrgang 1886)

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Beer. Die Anecdola Borderiana augustineischer Sermonen. 
Nachschrift. 
Die vorliegende Abhandlung war bereits abgeschlossen 
und der kais. Akademie mit dem Ersuchen um Aufnahme in 
die Sitzungsberichte vorgelegt, als ich durch die gütige Ver 
mittlung Prof. W. v. Hartel’s Kenntniss von den Untersuchungen 
P. Odilo Rottmanner’s über die Inedita Borderiana erhielt, 
welche sich in wesentlichen Punkten mit dem eben Vorgetra 
genen berühren. Ich glaubte, von meiner Publication nicht 
abstehen zu sollen, da es vielleicht wünschenswerth erscheinen 
dürfte, nebst der blossen Verificirung Näheres Uber die Hand 
schrift selbst und die von mir angestellte neue Vergleichung 
der merkwürdigen Papyrusblätter zu erfahren. Doch möchte 
ich besonders auf Rottmanner’s interessante Bemerkungen über 
das erste ineditum ,Ex epistolis* aufmerksam machen, das er 
gleich mir vergeblich nachzuweisen bemüht war. Er schreibt: 
,Ich spreche die Vermuthung aus, dass dieses Fragmentum 
Borderianum den Schluss jener Epistula 108 (al. 255) ad Macro- 
bium bildet, welche bisher nur unvollständig bekannt war, da 
in dem Vaticanischen Codex ein Raum von 27 Zeilen leer 
geblieben. Für diese Vermuthung habe ich folgende Gründe: 
1. Im Allgemeinen stimmt das von H. Bordier publicirte Frag 
ment mit dem Zweck und Inhalt der Epistula 108 überein. 
2. Die columba des Fragments bildet ein passendes Pendant 
zu dem corvus der Epistula (cf. Pseudo-Cypriani ad Novatianum 
c. 2 et 3, ed. Hartei, App. p. 55 sq.). 3. Der p. 140 stehende 
Satz: ,Filius malus se ipsum iustificat, exitum auteru suuni non 
abluet £ gehört zu jenen augustinischen Schriftstellen, welche 
sich nicht in der Vulgata finden. Augustinus muss in jenem 
Briefe, zu welchem das Bordier’sche Fragment gehört, das 
,Filius malus* etc. als Schriftstelle angeführt haben. Dies 
geschieht aber buchstäblich in der Epistula 108, n. 12: ,Vides 
quam veraciter scriptum est: Filius malus ipse se iusturn dicit, 
exitum autem suum non abluit.* (Cf. Senn. 47, n. 16, wo das 
,Filius malus* etc. zuerst als ,Dei Scriptura* eingeführt und 
dann ausführlich besprochen wird, n. 16 et 17). Das ,iustificat* 
(statt: iusturn dicit) bei Bordier dürfte, wie manches Andere, 
auf Rechnung eines Abschreibers kommen.*
	        
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