Siegel. Die rechtliche Stellung der Dienstmannen in Oesterreich.
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Die rechtliche Stellung der Dienstmannen in Oester
reich im zwölften und dreizehnten Jahrhundert.
Von
Dr. Heinrich Siegel,
General-Secretär der kais. Akademie der Wissenschaften.
Mit der Berufung nach Oesterreich erwuchs mir die Pflicht,
erhöhte Aufmerksamkeit den einheimischen Rechtsdenkmälern
der früheren Zeit zuzuwenden. Unter denselben forderten vor
allen die beiden Urkunden des Landrechtes, über deren Alter
die Meinungen weit auseinander gingen, während ihr verschieden
artiger Charakter völlig unbeachtet geblieben war, zu ein
dringlicher Untersuchung auf. Ihre Ergebnisse fasste eine
Abhandlung zusammen, welche unter dem Titel: ,Die beiden
Denkmäler des österreichischen Landesrechtes' von der kais.
Akademie in den Sitzungsberichten des Jahrgangs 1860 ver
öffentlicht wurde. 1 Der Abhandlung sollte eine Ausgabe der
Urkunden mit Erläuterungen folgen, wozu der Entschluss ge
fasst wurde, nachdem Rössler’s Wunsch, in die Heimat zurück
zukehren und seine frühere Thätigkeit wieder aufzunehmen, als
aussichtslos sich erwiesen, .und v. Meiller seinen ursprünglich
darauf gerichteten Plan, abgezogen durch andere Arbeiten, auf-
gegeben hatte. Vom Jahre 1862 ab wurden auf Ferienreisen
die bekannten Handschriften an den verschiedenen Orten ihrer
Aufbewahrung verglichen und nebenher lief die Sammlung für
den Commentar, als unerwartet im Jahre 18.67 das Buch von
Hasenöhrl erschien, welches unter dem Titel: ,Oesterreichisches
Landrecht im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert' eine
Edition der Urkunden nebst einer systematischen Darstellung
ihres Rechtsstoffes brachte. Das Erscheinen dieser trefflichen
Ausgabe, welche nur hinsichtlich der äussern Anordnung be
rechtigte Wünsche unerfüllt lässt, veranlasste die Einstellung
1 Bd - XXXV, S, 109—132.