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Contents : Wir Maria Theresia ... Als haben Wir gnädigst beschlossen, setzen, ordnen, und befehlen hiermit, daß vom künftigen 1ten Novembris laufenden 1763.ten Jahres anzufangen, die hiernach verzeichnete Gold-Münzen sowohl bey Unseren Landes-Fürstlichen, und übrigen öffentlichen Cassen, als auch in dem täglichen Handel, und Wandel, Wechsel- und anderen Zahlungen, höher nicht, als nach dem beygesetzten Werth angenommen und verausgabet werden sollen

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