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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

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Ignaz  Bei  eitel.

das  schon  erwähnte  Patent  vom  9.  September  1785,  welches  eine
neue  Organisation  der  Gerichte  erster  Instanz  in  die  Aussicht  stellte,
schien  auch  anzudeuten,  wie  man  hei  Hofe  die  Sache  ansehe.  Wenige
glaubtet,  dass  die  noch  übrigen  Reste  des  Feudalsystems  sich  in  den
österreichischen  Staaten  lange  mehr  halten  würden.
In  der  That  war  auch  die  Regulirung  der  Grundsteuer  ganz
nach  den  nämlichen  Grundsätzen,  wie  in  den  böhmisch-österreichischen
Provinzen,  so  auch  zufolge  der  Gesetze  (1785—1789)  in  den  ungrischen
  Ländern  geschehen,  und  die  Restimmungen  des  Patentes  vom
10.  Februar  1789  galten  auch  in  Ungern  und  Siebenbürgen.  Da  aber
in  diesen  Ländern  das  Feudalsystem  viel  fester  stand,  als  in  den
westlichen  Provinzen  des  Staates,  so  war  auch  die  Stimmung  des
Adels,  welcher  vor  der  Regierung  Joseph’s  II.  zufolge  der  Constitution
Steuerfreiheit  genossen  hatte,  eine  weit  ärgere  und  eine  von  den
Hauptursachen,  dass  der  Kaiser  es  in  den  ungrischen  Ländern  (seit
1785)  mit  einer  von  Jahr  zu  Jahr  gestiegenen  Gährung  zu  tliun
hatte,  welche  ihm  in  eben  dem  Verhältnisse  gefährlicher  wurde,  als  die
kaiserlichen  Waffen  durch  den  im  Februar  1788  ausgebrochenen
Türkenkrieg  und  die  dadurch  eingeleiteten  Allianzen  des  preussischen
Hofes  mit  Polen  und  der  Pforte  mehr  in  Anspruch  genommen  wurden.
Zuletzt  kamen  noch  dielnsurrection  des  grössten  Theils  der  Niederlande
und  unruhige  Rewegungen  in  Tirol  und  Rohmen  zum  Vorschein,
In  Resorgnisse  gesetzt  durch  das  an  so  vielen  Orten  hervortretende ­
  Missvergnügen,  und  niedergedrückt  durch  Krankheit  glaubte
nun  (Jan.  1790)  der  Kaiser  den  Ritten  vieler  Deputationen  aus  einzelnen ­
  Provinzen,  welche  um  die  Aufhebung  gewisser  Gesetze  baten,
nachgeben  zu  sollen.  Den  Niederländern  wurde  die  Herstellung
der  früheren  Verfassung  angeboten,  Böhmen  und  Tirol  bekamen  theils
Abhilfe  in  minder  wichtigen,  als  schädlich  geschilderten  Einrichtungen,
theils  Vertröstungen,  Siebenbürgen  erhielt  auch  Hoffnungen  und  in
Ungern  stellte  der  Kaiser  mit  seiner  Erklärung  vom  28.  Januar  1790
die  alte  vor  1780  bestandene  Verfassung  wieder  her.
Diese  Wiederherstellung  war  jedoch  nicht  unbedingt  geschehen,
denn  der  Kaiser  erklärte  ausdrücklich:  „Übrigens  haben  wir  beschlossen, ­
  dass  unserem  Toleranzpatente,  dann  den  diePfarrregulirung
betreffenden  Anordnungen,  und  endlich  denen  die  sich  auf  die  Unterthanen
  und  ihre  Behandlung  sowohl,  als  den  Nexus  mit  ihren  Grundherren ­
  beziehen,  nichts  abgebrochen  werden  soll,  da  ohnehin
            
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