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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Zur  Geschichte  der  Feudal-Verfassung  etc.

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Offenbar  war  in  diesem  Patente  manches  dunkel,  manches  hart
und  manches  geeignet  Streit  undProcesse  herbeizuführen.  Das  Patent
wurde  daher  yon  den  Herrschaftsbesitzern  und  Pfarrern  mit  Widerwillen, ­
  aber  auch  von  einem  grossen  Theile  der  Bauern  nicht  gar
gern  gesehen.  Sie  fürchteten  Processe,  und  meinten,  sie  hätten  ehemals ­
  wohl  gewusst,  wie  sie  alle  ihre  Leistungen  gegen  den  Staat,
die  Herrschaften  und  die  Pfarrer  bestreiten  könnten,  sie  wüssten  aber
nicht,  wie  sie  das  viele  Geld  welches  das  Patent  fordere,  jetzt  zusammenbringen ­
  würden,  auch  meinten  sie,  die  Berechtigung  mittelst  neu
abzuscliliessender  Verträge  von  neuem  statt  Geld,  Frohnen  und  Naturalleistungen ­
  sich  auflegen  zu  lassen,  gebe  wenig  Aussicht  auf
Erleichterung.
Diese  Bemerkungen  änderten  nichts  an  der  Sache,  das  Patent
wurde  ausgeführt,  aber  es  begannen  auch  die  Streitigkeiten  welche
man  vorhergesehen  hatte.  Ein  Theil  der  Neuerungspartei  rieth  daher,
die  Abgaben  an  die  Herrschaften,  Vögte  und  Zehentherren  gänzlich
und  unentgeltlich  aufzuheben,  wie  diess  am  4.  August  1789  in  Frankreich ­
  unter  dem  Beifall  der  ganzen  aufgeklärten  Welt  geschehen  sei.
Dieser  Bath  erbitterte  noch  mehr  die  Berechtigten,  währeud  er  an
manchen  Orten  die  Bauern  stützig  machte  und  jede  Übereinkunft  zur
Milderung  der  wahrgenommenen  Übelstände  erschwerte.
Auf  gewisse  Stellen  des  Patentes  vom  10.  Februar  1789
gestützt,  glaubten  auch  manche  Geistliche  zu  bemerken,  dass  die  dem
zehnten  Theil  der  Ernte  nicht  gleichkommenden  Entrichtungen  an
die  Pfarrer,  wenn  sie  auch  Zehent  hiessen,  eigentlich  doch  kein
Zehent  wären,  und  also  nicht  als  aufgehoben  zu  betrachten  kämen.
Darüber  erfolgte  mit  dem  Ilofdecret  vom  5.  Oct.  1789  eine
deutliche  aber  doch  den  Pfarrern  ungünstige  Erklärung  und  seit  jener
Zeit  hielten  auch  diese  sich  in  Ansehung  ihrer  Einkünfte  für  zu
Grunde  gerichtet.
Man  konnte  nach  der  Einführung  des  Josephinischen  Grundsteuersystems ­
  fragen,  ob  jetzt  noch  Herrschaften  und  Unterthanen  im
Feudalsinn  bestehen  können,  aber  das  Patent  bejahte  die  Frage  und
erklärte  die  den  Herrschaftsbesitzern  gelassenen  Bezüge  als  „Vergütung ­
  für  den  Schutz”,  welchen  die  Unterthanen  von  der  Herrschaft
geniessen.  Man  konnte  aber  fragen,  in  was  dieser  Schutz  bestehe  und
fragte  auch  wirklich  so.  Zur  Ausübung  der  Patrimonialgesetze  und
Patrimonialpolizei  waren  jetzt  weniger  Gründe  da  als  jemals,  und
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