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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

642  Joseph  c  hmel.  Über  den  Ursprung-  des  Privileg.  Fridericianum  majus.

in  ihrer  ganzen  Ausdehnung  geltend  machen,  der  Hauptgrund  dürfte
übrigens  mehr  in  inner  n  als  äussern  Verhältnissen  gesucht  werden.
Wir  sparen  uns  die  weiteren  Erörterungen  dieser  Verhältnisse
wie  schon  bemerkt  für  unsere  habsburgischen  Excurse  auf,  und  bemerken ­
  hier  nur,  dass  auch  nach  Herzog  Rudolf  IV.  die  vollständige
Aufführung  des  majus  und  seine  förmliche  Bestätigung  nicht  Statt
gefunden  habe,  dasselbe  war  dem  Familieninteresse  der  Herzoge
nicht  günstig.  *
Herzog  Albrecht  V.  der  durch  seine  Verhältnisse  und  die  Schicksale ­
  seines  Hauses  auf  die  Idee  der  Einheit  des  Regimentes  nachdrücklich ­
  genug  gewiesen  wurde,  machte  einen  Versuch,  dasselbe  zur
Geltung  und  Bestätigung  (durch  seinen  Schwiegervater  Kaiser  Sigmund) ­
  zu  bringen,  es  blieb  aber  beim  Versuch.
Erst  Kaiser  Friedrich  IV.  bestätigte  die  sämmtlichen  Freiheitsbriefe ­
  der  österreichischen  Herzoge  und  Lande  (1442  und  14S3)  er
batte  auch  ohne  Zweifel  die  Idee  der  Einheit  des  Regiments
im  habsburgischen  Hause  lebendig  ergriffen.
Die  doppelte  Vormundschaft  (über  Herzog  Sigmund  und  König
Ladislaus  P.)  wollte  er  dazu  benützen,  zum  Besten  des  Hauses  und
wohl  auch  der  Lande  diese  Einheit  durchzuführen,  er  scheiterte
aber  durch  seine  Schwäche  und  durch  den  Geist  der  damaligen  Zeit,
welcher  nicht  von  Einigung,  vielmehr  von  Separatismus  und  einseitiger
Verfolgung  selbstsüchtiger  Tendenzen,beseelt  war.
Diese  Idee  der  Einheit  ward  erst  spät  durchgeführt,  in  der  zweiten
Hälfte  des  siebzehnten  Jahrhunderts  unter  K.  Leopold  I.  ward  selbe
durch  den  Heimfall  Tirols  vollendet.  Den  lebhaften  Gebrauch  des
Majus  lehrte  erst  die  Nothwendigkeit,  die  pragmatische  Sanction
besonders  gegen  alle  Anfechtungen  im  deutschen  Reiche  zu  behaupten.
Unter  der  grossen  Kaiserinn  Maria  Theresia  ward  das  majus  die
Grundlage  des  österreichischen  Staatsrechtes.
Sein  Entstehen  durch  König  Ottokar  II.  ist  mir  eine  subjective
Wahrheit,  ich  hoffe  nach  und  nach  wird  me  ine  Überzeugung  sich
Bahn  brechen  und  spätere  Forschung  wird  meinen  Gründen  neues
Gewicht  verleihen.
Mir  ist  nur  um  Wahrheit  zu  thun.
            
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