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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

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Joseph  Climel.

Sie  lautet  auf  beide  Söhne,  weil  der  König  diese  Verfügung
nothgedrungen  traf  und  seinem  jüngeren  Sohne  alle  Ansprüche
sicher  n  wollte.
Wäre  diese  Urkunde  vom  11.  Juni  1283  eine  unterschobene,
würde  dieser  augenfällige  Widerspruch  vermieden  worden  sein.
Zudem  würde  zum  Beispiele  Herzog  Rudolf  IV.  dem  es  um  die
wörtliche  Beglaubigung  dieser  Gerechtsame  zu  thun  war,  sich  wohl
nicht  mit  dieser  so  oberflächlichen  Bestätigung  begnügt  haben,  er
hätte  ohne  Zweifel  die  Urkunden  durch  K.  Rudolf  in  extenso  bestätigen ­
  lassen!
Da  aber  diese  so  allgemein  gehaltene  Bestätigungsurkunde'  der
österreichischen  Freiheitsbriefe  vom  11.  Juni  1283  von  Böhmer  in
seinen  Regesten  (S.  121,  Nr.  7S5)  geradezu  als  unecht  verworfen
und  ganz  bestimmt  in  das  Jahr  1359  die  Fabrication  dieses  „Machwerks" ­
  verwiesen  wird,  da  Wattenbach  dieselbe  wenigstens  „im
höchsten  Grade  verdächtig”  findet,  so  müssen  wir  uns  mit  den
Verdachtsgründen  näher  bekannt  machen.
Böhmer  hält  alle  Freiheitsbriefe  für  ein,,  Machwerk”  vom  Jahre
1359,  somit  natürlich  auch  diese  Bestätigung.
Wattenbach  gibt  wenigstens  die  Gründe  an,  warum  sie  im
höchsten  Grade  verdächtig  ist.
„Sie  passt  nicht  in  das  Itinerar!”
Man  hat  seit  längerer  Zeit,  besonders  seit  der  Zusammenstellung
der  Regesten,  das  Itinerar  zu  einem  Hauptkriterium  der  Echtheit  von
Kaiserurkunden  gemacht  und  alle  jene  verdächtigt  oder  kurzweg  verworfen, ­
  welche  irgend  einer  Aufenthaltsangabe  widersprechen.
Ich  halte  dieses  Kriterium  für  unsicher.  Man  würde  sehr  irren,
wenn  man  die  Kanzlei  des  Reichsoberhauptes  mit  der  Person
desselben  so  enge  verbände,  dass  erstere  stets  und  unabweichlich
  bei  der  letzteren  sein  müsste.
Wir  haben  Beweise  genug,  dass  der  Kaiser  oder  König  bereits
vorausgereist,  und  seine  Kanzlei  erst  mehrere  Tage  später  nachfolgte
und  das  ist  natürlich  und  begreiflich,  besonders  in  den  damaligen
Zeiten  der  Fehden  und  Kriege.
Die  Geschäfte  der  Kanzlei  konnten  aufgeschoben  werden,  die
Ausfertigungen  erfolgten  oft  mehrere  Wochen  nach  den  Bewilligungen; ­
  man  weiss  ja,  dass  Actum  und  Datum  oft  weit  auseinander. ­
  In  früherer  Zeit  wurde  in  Urkunden  genau  angegeben,  wann
            
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