Über den Ursprung des Privilegium Fridericianum majus.
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„konnten sie zu tragen, war wohl keine Veranlassung zu dem
„besonder n Her vor ziehen dieser Privilegien,” nicht begründen.
Ich habe ja eben mich darauf berufen, dass „die Geschichte
„die Existenz dieser Urkunden seit Ottokar nach weise,” „dass
„man die in diesen Documenten den österreichischen Herzogen
„zugesprochenen Gerechts’ame geltend machen wollte.”
Vom Inhalt ist Gebrauch gemacht worden, das besondere
Hervor ziehen, das formelle Anfuhren vermied man. König
Rudolf bestätigte ja diese wichtigen Urkunden nur im Allgemeinen,
nur die Daten der Urkunden werden angeführt.
Warum dies? War man etwa von der Falschheit dieser
Documente überzeugt, wollte man damit nicht herausrücken?
Das glaube ich nicht, aber man war nicht im Klaren damit
und zudem war der Inhalt selbst durchaus nicht ganz willkommen.
Ist es befremdend, wenn Urkunden, die im Äussern selbst
gelehrte Männer neuerer Zeit täuschten, in früherer Zeit für
echt galten und das Urtheil über Wahrheit und Recht irre führten.
Wir haben ja eine Spur, dass zur Zeit ihres Ursprunges (nach
meiner Ansicht) diese Documente so halb und halb respectirt
wurden. Für uns ist es klar, dass König Ottokar II. gegenüber
dem deutschen Reiche und seinem Oberhaupte kein Recht hatte.
Und doch heisst es in dem Laudum Concorcliae zwischen
König Rudolf und König Ottokar vom 21. November 1276 (s. Rauch
östr. Gesell. Ed. III. Anhang S. 46—Sl): „Rem arbitramur, quod
»dominus 0. Rex Roemie, cedat simpliciter et precise, omni juri
„quod habebat uel habere uidebatur, in terris et hominibus,
»cuiuscumque condicionis existant, Austria uidelicet Styria, Karinthia,
„Carniola, Marchia, Egra et Portunahonis.”
Wir sehen, dass König Ottokar sich einen Schein des Rechtes
(ohne Zweifel durch diese Documente, welche vorgebracht wurden)
auf diese Länder errungen habe, die er >,simpliciter et precise'' abtrat,
wohl nur weil er nicht im Stande war, diesen Schein des
Rechtes mit bewaffneter Macht zu behaupten, weil vermuthlich sein
Muth moralisch gebrochen war durch das Bewusstsein seines Unrechtes
und weil die Stimmung des Volkes gegen ihn war.
Diese von König Ottokar II. vorgebrachten Documente ruhten
m dem Archive der Landesfürsten (zu Klosterneuburg? wahrschein-Sitzb.
(I. phil.-hist. CI. IX. Bd. IV. Hft.
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