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Joseph Chmel.
mich, sogleich hervorzutreten; das geschah, ich gestehe es offen,
damit wir Österreicher nicht theilnahmlos erscheinen bei einer
so wichtigen Streitfrage, die übrigens nach meiner Ansicht erst
noch gründlicher erörtert werden muss. Allerdings wäre
es vielleicht besser gewesen, wenn ich damit gewartet hätte bis
Wattenhachs Abhandlung im Drucke, vollständig Vorgelegen; ich
würde dann wohl jene zwei Zeilen in der Note * S. 111, bei Gelegenheit
des Abdrucks des minus nicht übersehen haben, welche
aufmerksam machen, dass die letzten sechs Zeugen des majus,
welche in allen bisherigen Abschriften des minus fehlten und deren
einer (der vielberufene Rudolfus com cs de Swineshud) Veranlassung
zu grossem Zweifel über das majus überhaupt ward 1 ),
auch in einer Abschrift des minus aus dem dreizehnten Jahrhunderte,
die sieh am Ende einer Klosterneuburger Handschrift (Nr, 929)
vereinzelt vorfindet, angegeben seien.
Da ich nur die Abhandlung nicht aber die Beilagen
gelesen habe, die mir bekannt waren, übersah ich allerdings diesen
1 instand, sonst würde ich natürlich meine Folgerung aus den Zeugen,
die übrigens ohnehin nur Nebensache ist, weggelassen haben.
Dass die Klosterneuburger Abschrift wirklich aus dem dreizehnten
Jahrhunderte stamme, überzeugte mich der Augenschein.
Ob nun der Leipziger Referent das Recht habe aus diesem
Nebenumstande, der wahrlich auf das Verständniss und die Auslegung
der Urkunden keinen Einfluss hat, mir vorzuwerfen, dass ich
„nicht einmal den Text der Urkunden (pluralisj genau kenne”
und dass ich „Ausstellungen” hinsichtlich der Zeugen mache,
mag jeder Unbefangene entscheiden.
Aber gegen eine ganz unwahre Behauptung desselben, welche
in derselben Berichterstattung zu lesen ist, pro testire ich ernstlich,
dass ich nämlich den Umstand „anerkannt” hätte, „dass vom
„Inhalt des Privilegium majus erst vom Jahre 1359 an und damals
„gleich im ausgedehntesten Masse Gebrauch gemacht worden” sei.
Eine solche Behauptung lässt sich aus meinen Worten: „So
„lange die Habsburger die deutsche Reichskrone trugen oder hoffen
1 ) Wan hielt sich lange Zeit bei diesem vieljährigen Streite über die Echtheit des
majus an ausser liehe Kennzeichen und zu diesen gehörten auch diese
letzten sechs Zeugen.