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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

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Joseph  Chmel.

mich,  sogleich  hervorzutreten;  das  geschah,  ich  gestehe  es  offen,
damit  wir  Österreicher  nicht  theilnahmlos  erscheinen  bei  einer
so  wichtigen  Streitfrage,  die  übrigens  nach  meiner  Ansicht  erst
noch  gründlicher  erörtert  werden  muss.  Allerdings  wäre
es  vielleicht  besser  gewesen,  wenn  ich  damit  gewartet  hätte  bis
Wattenhachs  Abhandlung  im  Drucke,  vollständig  Vorgelegen;  ich
würde  dann  wohl  jene  zwei  Zeilen  in  der  Note  *  S.  111,  bei  Gelegenheit ­
  des  Abdrucks  des  minus  nicht  übersehen  haben,  welche
aufmerksam  machen,  dass  die  letzten  sechs  Zeugen  des  majus,
welche  in  allen  bisherigen  Abschriften  des  minus  fehlten  und  deren
einer  (der  vielberufene  Rudolfus  com  cs  de  Swineshud)  Veranlassung ­
  zu  grossem  Zweifel  über  das  majus  überhaupt  ward 1 ),
auch  in  einer  Abschrift  des  minus  aus  dem  dreizehnten  Jahrhunderte,
die  sieh  am  Ende  einer  Klosterneuburger  Handschrift  (Nr,  929)
vereinzelt  vorfindet,  angegeben  seien.
Da  ich  nur  die  Abhandlung  nicht  aber  die  Beilagen
gelesen  habe,  die  mir  bekannt  waren,  übersah  ich  allerdings  diesen
1  instand,  sonst  würde  ich  natürlich  meine  Folgerung  aus  den  Zeugen,
die  übrigens  ohnehin  nur  Nebensache  ist,  weggelassen  haben.
Dass  die  Klosterneuburger  Abschrift  wirklich  aus  dem  dreizehnten ­
  Jahrhunderte  stamme,  überzeugte  mich  der  Augenschein.
Ob  nun  der  Leipziger  Referent  das  Recht  habe  aus  diesem
Nebenumstande,  der  wahrlich  auf  das  Verständniss  und  die  Auslegung
  der  Urkunden  keinen  Einfluss  hat,  mir  vorzuwerfen,  dass  ich
„nicht  einmal  den  Text  der  Urkunden  (pluralisj  genau  kenne”
und  dass  ich  „Ausstellungen”  hinsichtlich  der  Zeugen  mache,
mag  jeder  Unbefangene  entscheiden.
Aber  gegen  eine  ganz  unwahre  Behauptung  desselben,  welche
in  derselben  Berichterstattung  zu  lesen  ist,  pro  testire  ich  ernstlich,
dass  ich  nämlich  den  Umstand  „anerkannt”  hätte,  „dass  vom
„Inhalt  des  Privilegium  majus  erst  vom  Jahre  1359  an  und  damals
„gleich  im  ausgedehntesten  Masse  Gebrauch  gemacht  worden”  sei.
Eine  solche  Behauptung  lässt  sich  aus  meinen  Worten:  „So
„lange  die  Habsburger  die  deutsche  Reichskrone  trugen  oder  hoffen

1 )  Wan  hielt  sich  lange  Zeit  bei  diesem  vieljährigen  Streite  über  die  Echtheit  des
majus  an  ausser  liehe  Kennzeichen  und  zu  diesen  gehörten  auch  diese
letzten  sechs  Zeugen.
            
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