620
Joseph Chmel.
Wie könnte man glauben, dass alle babenbergischen Sprösslinge
ausgeschlossen bleiben (bis auf eine ältere Tochter) und ein
ganz Fremder als Erbe erklärt werden dürfe.
Wahrhaftig eine solche Bestimmung, wenn sie im Sinne
Lambacher’s und Rauch’s und des Leipziger Kritikers aufgefasst
werden müsste, wäre die grösste Absurdität!
Und warum soll nur eine filia senior erben dürfen? Warum
nicht allen Töchtern das Erbrecht zuspreehen, wie das minus ausdrückt,
welches demFabricator des majus vorlag?
Es muss in dieser Fassung des Artikels ohne Zweifel eine
geheime Absicht verborgen sein, und der Nachdruck liegt olfenbar
nicht auf dem Worte filia sondern auf dem Worte senior.
Das Erbrecht wurde auf eine filici senior beschränkt.
Wozu diese Beschränkung? Wäre die Urkunde echt, so würde
bei so exorbitanten Rechten das Erbrecht sämmtlieber babenbergischer
Sprösslinge gewahrt worden sein, ehe die Länder in fremde
Hände zu geben wären; wie absurd ist der Gedanke, die Gnade solle
zum Nachtheile mehrerer Familienglieder dienen!
Wäre die Urkunde von Herzog Rudolf IV. oder irgend einem
andern (als K. Ottokar) unterschoben, so wäre eine solche B e s c hr ä nkung
noch unbegreiflicher, ganz gegen das Familieninteresse. Anders
ist es aber, wenn die Unterschiebung dieses majus auf die von mir
angegebene Zeit (1274) gesetzt wird,
König Ottokar wollte durch diese Urkunde sein ausschliessliches
Recht auf die österreichischen Lande, welches er von
seiner ersten Gemahlinn der babenbergischen Princessinn durch
Schenkung erhalten zu haben vor gab (in seiner Unterredung mit
dem Abgesandten König Rudolfs, dem Burggrafen von Nürnberg)
begründen.
Zu diesem Ende musste der Ausdruck dieser Urkunde so
lauten, wie ihn der Notar abgefasst hat.
Nicht eine Collateralen- sondern eine Des cendentenerbfolge
musste hervorgehoben werden, nur die letztere war die
damals gültige -— der Notar musste also das Erbrecht nicht einer
soror sondern einer filia zuschreiben. Der Ausdruck senior
soror wäre ganz und gar auffallend, und gegen alle usus
feudorum gewesen, die Absichtlichkeit überdies wäre zu grell
hervorgetreten.