Über die Erfolge seiner nach Litauen unternommenen
wissenschaftl. Reise. 535
Platzmeister, mein kleines Pferd. Das Pferd hat vier Fiisse und
stolpert doch, und meine einzige Zunge verspricht sich wohl und
hilft sich auch wieder auf. Doch ich bringe guten Tag vom Bräutigam
und von der Braut, und lade zur Hochzeit auf Freitag den Martin
als Trauzeugen (j svotus) und die Anne als Trauzeuginn (j svoczes)
und die anderen alle auf den Abend, wer nur Löffel, Gabel hebt und
ein Krüglein Alaus austrinkt. Und wenn wir reisen werden von des
Hochzeitväterchens Hause ins Gotteshaus, aus dem Gotteshause
in des Königs bunte Schenke, da werden wir tanzen, fröhlich sein,
jeder für seinen Groschen. Und wenn wir zurückgereist aus der
Schenke in des Hochzeitvaters Haus, da werden sein weisse Tische,
bunte Krüge, beflochten und geschmückt und voll Alaus. Dort werden
wir finden Gebratenes und Gekochtes, zu Trinken und zu Essen
und für unsere Rosse (zirgams; arklys ist Pferd) eschene Stalldielen,
eichene Krippen voll Hafer. Ich bin nicht weit gereist, nicht viel
habe ich gelernt, wenn ich weiter reisen werde, werde ich mehr
erlernen. Mir jungem Platzmeister einen stumenj; wenn keinen stümenj
doch ein Handtuch; wenn kein Handtuch, ein paar Hosen; wenn
keine Hosen, Hosenbänder; wenn keine Hosenbänder, ein junges
Mädchen; wenn kein junges Mädchen, ein grünes Blümchen mir an
den Hut. Mit Gott, mit Gott (Adieu), meine liehen Freunde!”
Die der Hochzeit vorausgehende Verlobung wird auch mit
vielen vorgeschriebenen und streng befolgten Gebräuchen eingeleitet
und vollzogen. Die Hauptsache bei der Wahl der Gemahlinn
oder des Gemahls ist die Habe derselben, nach Neigung wird nicht
im Mindesten gefragt. Dabei wird alles aufs Genaueste ausgedungen,
und mit Recht heisst die Verlobung daher an vielen Orten derybos,
d. i. Feilsche oder Dingefest von derü, derejau, Dinge, heilsche.
Einen merklichen Contrast zu dieser Prosa bilden die Tanzvergnügungen
des jungen Volkes in der Schenke, jaunnnas genannt, wovon
ich, als mehrfacher Augenzeuge, versichern kann, dass bei Schnaps
und einer übelgelaunten einzigen Geige die persönlichen Neigungen
oft sehr stark hervortreten.
Beim Hochzeitsfeste seihst ist es abermals von wesentlichem
Einflüsse, ob der Bräutigam sich in das Erbe der Braut hineinfreit,
oder umgekehrt; schon desshalb, weil der Wohnort des jungen
Paares dadurch bedingt ist; indessen hat dies auch Einfluss auf
die Gebräuche bei der Hochzeit selbst, quae omnia enarrare