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Prof. Schüller. Bericht über die
Es genügt für diejenigen, tvelche das Werk aus eigener Ansicht
kennen, eine gedrängte Übersicht seiner Anlage zu geben und
dadurch auf seine Reichhaltigkeit aufmerksam zu machen.
Der erste Theil besteht aus drei Tafeln, von denen die erste
die früheren Schicksale des Schauplatzes der ungrischen Geschichte
bis zur Einwanderung der Ungern erzählt. In der zweiten Tafel folgt
die frühere Geschichte jener Völker, mit welchen die Ungern hei
ihrer Einwanderung in Europa in Berührung kamen, nach ethnographischer
Methode. Die dritte Tafel enthält eine Darstellung des
Ursprunges, der früheren Wohnsitze und Wanderungen der Ungern
bis zu ihrer Ankunft in ihrem heutigen Vaterland, mit einer Übersichtskarte,
dann der dazu gehörigen Erklärung und den verschiedenen
Meinungen über die Abstammung der Ungern.
Der zweite Theil enthält in vierzehn chronologisch-synchronistischen
Tabellen die Geschichte Ungerns und seiner Nebenländer von
der Ankunft der Ungern bis zum Jahre 1800. Der Verfasser hat dabei
die geographische Methode befolgt, und die Geschichte derjenigen
Völker, welche bleibende Wohnsitze haben, nach ihrem Vaterlande
in eigener Spalte behandelt. In begreiflicher Weise steht hierbei als
Hauptgegenstand des Werkes die Geschichte des Königreiches Ungern
im Vordergründe, an welches sich die Nebenländer, d. h. alle jene
Länder, welche irgend einmal unmittelbar oder mittelbar, ganz oder
nur theilweise, bleibend — oder aber wie Böhmen und Polen u. a. m.
vorübergehend, zu demselben gehört haben, bis zu ihrer Einverleibung
mit Ungern oder mit anderen Staaten in eigenen Spalten gruppiren.
Das schwankende Verhältniss, in welchem Croatien nach seiner am
Ende des 11. Jahrhunderts erfolgten Vereinigung mit Ungern lange
noch zu diesem Reiche stand, rechtfertigen es vollkommen, dass der
Verfasser die Geschichte desselben bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts
in einer eigenen Rubrik erzählt hat. Ebenso ist auch die abgesonderte
Darstellung der Ereignisse von Siebenbürgen und von der Wallachei
und Moldau in der eigenthümlichen Stellung, welche das erstere von
jeher zu Ungern hatte, und der theilweisenSelbstständigkeit, welche
die beiden Donaufürstenthümer auch nach ihrer Unterjochung durch
die Pforte behielten, gegründet.
Um Länder, welche bleibend oder nur vorübergehend zur
ungrischen Krone gehört haben, gruppiren sich in synchronistischer
Darstellung die Ereignisse derjenigen Länder und Staaten, welche