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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

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Ignaz  Beidtel.

vinz  bereits  ein  Maximum  für  die  Urbarialabgaben  vorgeschrieben,
und  viele  einzelne  Bestimmungen  zeigen  deutlich  das  Streben,  die
Lage  der  Bauern  den  Herrschaften  gegenüber  günstiger  zu  machen.
Noch  genauer  wurde  manches,  was  nach  Verschiedenheit  der
Verhältnisse  von  den  Frohnarbeitern  zu  leisten  oder  zu  fordern  war,
in  den  sogenannten  Robotpatenten  bestimmt,  von  denen  das  für
Mähren,  datirt  vom  7.  September  177S,  in  verschiedenen  Beziehungen
merkwürdig  ist.  Darin  sagt  die  Kaiserinn  Maria  Theresia,  ihre
Absicht  sei  zwar  bei  diesem  Patente  „Erleichterung  der  Bauern,”
doch  fuhr  sie  fort  „wir  weisen  aber  diese  zum  Gehorsam  an  mit
der  ernstlichen  Vermahnung,  dass  sie  die  hier  und  da  bei  ihnen  noch
wahrzunehmeude  irrige  Meinung,  als  ob  wir  jedem  ohne  Unterschied
einen  Nachlass  in  der  Robot  oder  wohl  gar  die  gänzliche  Aufhebung ­
  derselben  angedeihen  zu  lassen,  jemals  Willens  gewesen ­
  wären,  um  so  mehr  gänzlich  fallen  lassen  sollen,  als  uns  niemals
beigefallen  sein  konnte,  dieselben  ganz  oder  auch  nur  zumTheil  jener
Schuldigkeiten  zu  entheben,  gegen  deren  Aufrechthaltung  nicht  der
wahre  Sinn  der  Landesgesetze  streitet  und  die  folglich  als  ein  wahres
alterworbenes  Recht  und  Eigenthum  der  Grundobrigkeiten  anzusehen ­
  sind.”
Man  sieht  aus  diesem  Gesetze,  dass  schon  im  Jahre  177S
die  Regierung  es  nothwendig  fand,  irrigen  aber  weitverbreiteten
Ansichten  über  die  Hoffnungen  und  die  Rechte  des  Landvolkes  entgegenzuwirken.
  Diese  Gegenwirkung  erreichte  aber  nur  zum  Tlieil
ihren  Zweck,  ungemessene  Hoffnungen  über  die  Zukunft  herrschten
bereits  unter  einem  Theile  des  Landvolkes  nicht  bloss  in  Mähren  und
Böhmen,  sondern  auch  noch  in  manchen  andern  Gegenden  und  die
Feudalherren  sahen  mit  Besorgniss  in  die  Zukunft.
Der  Geist,  der  unter  den  sogenannten  gebildeten  Classen  im
westlichen  Europa  sich  von  Jahr  zu  Jahr  mehr  verbreitete,  war
nämlich  allen  aristokratischen  Ansprüchen  ungünstig  und  auch  die
Gesetzgebungen  entwickelten  sich  in  dieser  Richtung.  In  den  österreichischen ­
  Staaten  war  schon  die  Errichtung  von  Lehen,  Fideicommissen
  und  Majoraten  sehr  erschwert,  die  Sitten  des  Adels  beförderten ­
  die  Verschwendung,  wodurch  Schulden  und  Veräusserungen
  mancher  herrschaftlichen  Rechte  entstanden,  und  begünstigt
von  dem  sinkenden  Ansehen  des  Adels  erklärte  sich  die  Regierung
in  dem  Gesetze  vom  12.  Juni  1778  bereits  gegen  die  sogenannten
            
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