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Ignaz Beidtel.
vinz bereits ein Maximum für die Urbarialabgaben vorgeschrieben,
und viele einzelne Bestimmungen zeigen deutlich das Streben, die
Lage der Bauern den Herrschaften gegenüber günstiger zu machen.
Noch genauer wurde manches, was nach Verschiedenheit der
Verhältnisse von den Frohnarbeitern zu leisten oder zu fordern war,
in den sogenannten Robotpatenten bestimmt, von denen das für
Mähren, datirt vom 7. September 177S, in verschiedenen Beziehungen
merkwürdig ist. Darin sagt die Kaiserinn Maria Theresia, ihre
Absicht sei zwar bei diesem Patente „Erleichterung der Bauern,”
doch fuhr sie fort „wir weisen aber diese zum Gehorsam an mit
der ernstlichen Vermahnung, dass sie die hier und da bei ihnen noch
wahrzunehmeude irrige Meinung, als ob wir jedem ohne Unterschied
einen Nachlass in der Robot oder wohl gar die gänzliche Aufhebung
derselben angedeihen zu lassen, jemals Willens gewesen
wären, um so mehr gänzlich fallen lassen sollen, als uns niemals
beigefallen sein konnte, dieselben ganz oder auch nur zumTheil jener
Schuldigkeiten zu entheben, gegen deren Aufrechthaltung nicht der
wahre Sinn der Landesgesetze streitet und die folglich als ein wahres
alterworbenes Recht und Eigenthum der Grundobrigkeiten anzusehen
sind.”
Man sieht aus diesem Gesetze, dass schon im Jahre 177S
die Regierung es nothwendig fand, irrigen aber weitverbreiteten
Ansichten über die Hoffnungen und die Rechte des Landvolkes entgegenzuwirken.
Diese Gegenwirkung erreichte aber nur zum Tlieil
ihren Zweck, ungemessene Hoffnungen über die Zukunft herrschten
bereits unter einem Theile des Landvolkes nicht bloss in Mähren und
Böhmen, sondern auch noch in manchen andern Gegenden und die
Feudalherren sahen mit Besorgniss in die Zukunft.
Der Geist, der unter den sogenannten gebildeten Classen im
westlichen Europa sich von Jahr zu Jahr mehr verbreitete, war
nämlich allen aristokratischen Ansprüchen ungünstig und auch die
Gesetzgebungen entwickelten sich in dieser Richtung. In den österreichischen
Staaten war schon die Errichtung von Lehen, Fideicommissen
und Majoraten sehr erschwert, die Sitten des Adels beförderten
die Verschwendung, wodurch Schulden und Veräusserungen
mancher herrschaftlichen Rechte entstanden, und begünstigt
von dem sinkenden Ansehen des Adels erklärte sich die Regierung
in dem Gesetze vom 12. Juni 1778 bereits gegen die sogenannten