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Ignaz Beidtel.
Zur Geschichte der Feudalverfassung in den deutschen
Provinzen der österreichischen Monarchie unter der
Regierung der Kaiserinn Maria Theresia.
Von dem c. M., Hrn. Oberlandesgerichtsrath Beidtel.
Der seit dem Jahre 1789 stattgefundene Untergang der Feudalverfassung
in mehreren auswärtigen Staaten hat die Aufmerksamkeit
der gebildeten Stände in ganz Europa auf sich gezogen. Was
aber in den österreichischen Staaten in der Periode von 1740 bis
1848 in Ansehung der Feudaleinrichtungen geschehen sei, ist in
den Einzelheiten dem grossen Publicum wenig bekannt und hat
auch, bei weitem weniger als es die Wichtigkeit des Gegenstandes
verlangt, die Federn der Historiker beschäftigt. Viele unter ihnen
scheinen der Meinung zu sein, dass, wenn man einige Milderungen
der Frohnen unter Maria Theresia und die Aufhebung der in
mehreren Provinzen bestandenen Leibeigenschaft unter Joseph II.
ausnimmt, sieh bis zum Jahre 1848 der um das Jahr 1740 bestandene
Zustand des Feudalwesens in den österreichischen Staaten in
nichts Erheblichem geändert habe. Es kann daher von Nutzen sein
zu zeigen, wie wesentlich die von der Staatsgewalt ausgegangenen
Reformen in der Periode von 1740 bis 1848 auf die sämmtlichen
Feudalverhältnisse einwirkten und wie auch der österreichischen
Regierung in dieser Beziehung die Zeitideen vorschwebten.
Der gegenwärtige Vortrag ist daher bestimmt, diese Veränderungen
in Ansehung der Länder Österreich, Steiermark, Kärnten,
Krain, Böhmen, Mähren und Schlesien zu zeigen, denn ihn weiter
auszudehnen, wäre nicht wohl thunlich, weil bei der Verschiedenheit
der bis zum Jahre 1848 bestandenen Provinzial-Einrichtungen nicht
alles, was in den obgedachten Provinzen geschah, in den übrigen
Theilen des jetzigen österreichischen Kaiserthums eine durchaus
gleiche Anwendung fand. Belgien und die Lombardie hatten nämlich
ihre besondere Verfassung, in Ungern und seinen Nebenländern
bestand eine ganz eigenthümliche Feudalverfassung, derselbe
Fall war in dem erst 1772 erworbenen Galizien und der 1777
erworbenen Bukowina; Tirol, Görz, Gradiska, und das Triester
Gebiet hatten wenig von Feudaleinrichtungen, Venedig und Dalmatien,
welche erst nach 1797 an das österreichische Haus kamen, hatten