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Joseph Fiedler.
Freiheit der ungrischen Nation wurde in der am 9. Juni gehaltenen
fünften allgemeinen Sitzung gegen die Ansicht der Vermittler von den
Ständen angenommen, in einem weitläufigen Manifeste der Welt
verkündet, in den abgefassten Sehlussartikeln sammt dem Morde f
Rakovsky’s und Okolicsanyi’s approbirt und das von allen
gefertigte und gedruckte Decret von Räkoczy mit einem Schreiben
ddo. Terebes, 28. August 1707, an alle Comitate versendet 1 ).
Das Ziel war erreicht. Von den Früchten ist jedoch nur die am
wenigsten gehoffte gereift, die nämlich, dass nach anderthalb Jahrhunderten
die weniger erfinderische Nachkommenschaft durch Nachahmung
des hier erhaltenen Reispiels das Eintreten eines Zustandes
beschleunigte, der zum wahren Wohle einer edlen Nation die fernere
Wiederholung des misslungenen Schaustückes wo nicht unmöglich,
so doch ungefährlich macht.
Die Jahre 1848 und 1849 haben neben Anderem auch eine
solche Unmasse historischen Materiales in dem Wirbelabgrunde
der allgemeinen Zerstörung verschlungen, dass die Geschichte bei
dem Gedanken daran weinend ihr Angesicht verhüllt, zugleich aber ^
einzelne Stücke gleichsam zum Spotte und als Zeugen der Grösse
des Verlustes an das Gestade der Öffentlichkeit geschleudert.
Demselben Ereignisse verdanken wir das nachfolgende interessante
und wichtige Actenstück, woraus wir die meisten der obigen
Angaben geschöpft haben.
Das Interesse und die Wichtigkeit desselben liegt sowohl in
dem Umstande, dass es den besprochenen Gegenstand von der oben
angedeuteten fast gar nicht behandelten subjectiven Seite mit einem
Schlaglichte beleuchtet, als auch in dem Momente, dass es von
einem Manne herrührt, der selbst im Resitze einer der Hauptrollen
im Revolutionsdrama auf der Bühne stehend, die Spieler und das
Gespielte mit beobachtendem Auge verfolgen konnte und auch wirklich
verfolgte.
Der Verfasser desselben, Ladislaus Kökenyesdy von Vetes,
war seit dem Jahre 1703 der vertrauteste Agent Räkoczy’s, welcher
ihn nicht nur mit den geheimsten Aufträgen an die Höfe von München
und Rerlin, sondern auch mit der ordentlichen Vertretung seinei
Angelegenheiten bei seinem hohen Gönner Ludwig XIV. und
*) Kolinovich 1. c. p. 359 — 388.