Graf Rudolf Chotek, k. k. Bsterr. Staats- und Conferenz-Minister. 4-55
E. M. hindert, die italienischen Provinzen conform den deutschen
Erbländern zu organisiren. Alle Provinzialhofstellen sind zweckwidrige
Einrichtungen. Sie isoliren die Provinzen von einander,
welche Einen Staat ausmachen sollen, und gestatten den Provinzial-Verfassungen
in ehr Einfluss, als die gleichförmige Leitung des
ganzen Geschäftszweiges erlaubt. Sie sind der Einheit der Monarchie
schädlich. Die neue Provinz Venedig sollte gleich die Verfassung
der alten Provinzen erhalten, damit auch kein Schatten
einer Separation bleibe. Eine neue Provinz nimmt die neue Regierungsform
nie willig an; führt man die neuen Verfassungen mit
einem Male und in dem Momente wo die Provinz die Gewalt der
Occupation fühlt mit Festigkeit ein, so hat man nur einmal ihr Entgegenstreben
zu bekämpfen. Will man aber Schritt vor Schritt gehen,
so begegnet man auf jedem Schritte neuem Entgegenstreben;
durch die öfteren Wiederholungen dieses Entgegenstrehens bekommt
der Widerspruchsgeist Kraft und die Regierung fällt in verhältnissmässige
Schwäche. Die Polizeihofstelle dürfte sich durchaus nicht
mit der inneren Verwaltung der Monarchie befassen; als geheimer
Wächter für die öffentliche Sicherheit hat sie sich mit den Gegenständen
zu beschäftigen, welche in das Gebiet der geheimen Polizei
gehören und insofern ist der Chef auch bei Gegenständen von
höherer Wichtigkeit an keinen Minister sondern an E. M. anzuweisen.
Die ungrischen und siebenbürgischen Hofkanzleien dürften
in ihrem Verhältnisse gegen E. M. erhalten werden, dass ihre Vorträge
nicht durch Minister sondern unmittelbar an den Monarchen
gelangen.”
„4. Frage: Durch wie viele und welche Hofstellen oder Commissionen
sind die inneren Geschäfte der Monarchie nach ihren
verschiedenen Eigenschaften und Abtheilungen zu besorgen?
!>• Ob und wie die vereinigten Hofstellen zu trennen? Ob die
eigentlichen Finanz- und Credits-, dann die Banco-Deputations-Cameral-Domänen-
und Commercial-Gegenstände bei einer und
der nämlichen Hofstelle mit der Leitung des nämlichen Finanzministers
vereinigt werden sollen oder nicht, und wenn sie vereinigt
werden, ob ein jeder dieser Hauptgegenstände durch separate
Commissionen oder Gremien unter der Oberleitung des Finanzministers
behandelt werden solle? (Nach Auseinandersetzung von
Gründen, welche durchaus eine concrete und positive Natur haben,