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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Graf  Rudolf  Chotek,  k.  k.  Bsterr.  Staats-  und  Conferenz-Minister.  4-55
E.  M.  hindert,  die  italienischen  Provinzen  conform  den  deutschen
Erbländern  zu  organisiren.  Alle  Provinzialhofstellen  sind  zweckwidrige ­
  Einrichtungen.  Sie  isoliren  die  Provinzen  von  einander,
welche  Einen  Staat  ausmachen  sollen,  und  gestatten  den  Provinzial-Verfassungen
  in  ehr  Einfluss,  als  die  gleichförmige  Leitung  des
ganzen  Geschäftszweiges  erlaubt.  Sie  sind  der  Einheit  der  Monarchie ­
  schädlich.  Die  neue  Provinz  Venedig  sollte  gleich  die  Verfassung ­
  der  alten  Provinzen  erhalten,  damit  auch  kein  Schatten
einer  Separation  bleibe.  Eine  neue  Provinz  nimmt  die  neue  Regierungsform ­
  nie  willig  an;  führt  man  die  neuen  Verfassungen  mit
einem  Male  und  in  dem  Momente  wo  die  Provinz  die  Gewalt  der
Occupation  fühlt  mit  Festigkeit  ein,  so  hat  man  nur  einmal  ihr  Entgegenstreben ­
  zu  bekämpfen.  Will  man  aber  Schritt  vor  Schritt  gehen, ­
  so  begegnet  man  auf  jedem  Schritte  neuem  Entgegenstreben;
durch  die  öfteren  Wiederholungen  dieses  Entgegenstrehens  bekommt
der  Widerspruchsgeist  Kraft  und  die  Regierung  fällt  in  verhältnissmässige
  Schwäche.  Die  Polizeihofstelle  dürfte  sich  durchaus  nicht
mit  der  inneren  Verwaltung  der  Monarchie  befassen;  als  geheimer
Wächter  für  die  öffentliche  Sicherheit  hat  sie  sich  mit  den  Gegenständen ­
  zu  beschäftigen,  welche  in  das  Gebiet  der  geheimen  Polizei
gehören  und  insofern  ist  der  Chef  auch  bei  Gegenständen  von
höherer  Wichtigkeit  an  keinen  Minister  sondern  an  E.  M.  anzuweisen. ­
  Die  ungrischen  und  siebenbürgischen  Hofkanzleien  dürften
in  ihrem  Verhältnisse  gegen  E.  M.  erhalten  werden,  dass  ihre  Vorträge ­
  nicht  durch  Minister  sondern  unmittelbar  an  den  Monarchen
gelangen.”
„4.  Frage:  Durch  wie  viele  und  welche  Hofstellen  oder  Commissionen ­
  sind  die  inneren  Geschäfte  der  Monarchie  nach  ihren
verschiedenen  Eigenschaften  und  Abtheilungen  zu  besorgen?
!>•  Ob  und  wie  die  vereinigten  Hofstellen  zu  trennen?  Ob  die
eigentlichen  Finanz-  und  Credits-,  dann  die  Banco-Deputations-Cameral-Domänen-
  und  Commercial-Gegenstände  bei  einer  und
der  nämlichen  Hofstelle  mit  der  Leitung  des  nämlichen  Finanzministers ­
  vereinigt  werden  sollen  oder  nicht,  und  wenn  sie  vereinigt
werden,  ob  ein  jeder  dieser  Hauptgegenstände  durch  separate
Commissionen  oder  Gremien  unter  der  Oberleitung  des  Finanzministers ­
  behandelt  werden  solle?  (Nach  Auseinandersetzung  von
Gründen,  welche  durchaus  eine  concrete  und  positive  Natur  haben,
            
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