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Dr. Adam Wolf.
Commissionen hörten dadurch auf, und die Geschäfte der Hofstellen
häuften sich ins Unendliche. Die ganze Organisation konnte nur als
interimistisch betrachtet werden. Zwar geschah auch unter Kaiser Joseph
II. vieles, um die Gesehäftsübersicht der Hofstellen zu erleichtern.
Der Geschäftsgang und Umfang der Kreisämter wurde näher bestimmt,
Jurisdictionsconflicte durch Normalien gehoben, Appellationsgerichte
organisirt. Aber mit den meisten dieser Einrichtungen war
mehr für den Gang der Justiz als der politischen Geschäfte gesorgt.
Man vermisste noch immer jene Centralleitung, welche mit einem alles
umfassenden Blick alle Zweige der Staatsverwaltung übersehen und
mit den Verbesserungen in allem gleichen Schritt hätte halten können.
So sehr man damals das Mangelhafte dieser Einrichtungen übersah,
so erregten doch manche Reformen des Monarchen Unzufriedenheit,
weil sie nicht mit jener Discretion ausgeführt wurden, welche so
nothwendig gewesen wäre, die Gemüther vorzubereiten. Die Steuer-Regulirung
erbitterte viele Gemüther, die Nationen glaubten ihre
Constitution gefährdet, der Türkenkrieg theilte die Aufmerksamkeit
des Monarchen, und machte manchem Missvergnügten Muth.
Joseph II. starb, die neue übel zusammenhaltende Schöpfung drohte
ganz einzustürzen und die Monarchie mit in ihren Sturz zu verwickeln.
L e o p o 1 d II. wurde von allen Seiten mit Beschwerden bestürmt,
während zugleich die auswärtigen Verhältnisse drohender als je
waren. Man wich von allen Josephinischen Reformen mehr noch ab,
als es der Zweck, die aufgebrachten Gemüther zu stillen, nothwendig
machte. Die Steuerregulirung wurde zurückgenommen, die
landesfürstlichen Seminarien aufgehoben, den ständischen Körpern
ihre Verfassung wieder gegeben, die kirchlichen Angelegenheiten
unmittelbar der Leitung der politischen Hofstelle übergeben, die
Finanzgegenstände unter die Hofkammer und die Landeshofdeputation
getheilt, die Studienhofcommission aufgehoben, die siebenbürgische
Hofkanzlei von der ungrischen getrennt, die Polizeiverfassung
wesentlich verändert, jeder innerösterreichischen Provinz
ein eigenes Gubernium gegeben, kurz die Regierung Leopold II.
bot eine Reihe von Veränderungen dar, in welcher durchaus weder
Zusammenhang noch Rücksicht auf Organisirung des Ganzen wahrzunehmen
ist. Der Grund der meisten ist in den ungestümen Forderungen
aufzusuchen, denen man nachgeben zu müssen glaubte.”