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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

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Dr.  Adam  Wolf.

Commissionen  hörten  dadurch  auf,  und  die  Geschäfte  der  Hofstellen
häuften  sich  ins  Unendliche.  Die  ganze  Organisation  konnte  nur  als
interimistisch  betrachtet  werden.  Zwar  geschah  auch  unter  Kaiser  Joseph ­
  II.  vieles,  um  die  Gesehäftsübersicht  der  Hofstellen  zu  erleichtern. ­
  Der  Geschäftsgang  und  Umfang  der  Kreisämter  wurde  näher  bestimmt, ­
  Jurisdictionsconflicte  durch  Normalien  gehoben,  Appellationsgerichte ­
  organisirt.  Aber  mit  den  meisten  dieser  Einrichtungen  war
mehr  für  den  Gang  der  Justiz  als  der  politischen  Geschäfte  gesorgt.
Man  vermisste  noch  immer  jene  Centralleitung,  welche  mit  einem  alles
umfassenden  Blick  alle  Zweige  der  Staatsverwaltung  übersehen  und
mit  den  Verbesserungen  in  allem  gleichen  Schritt  hätte  halten  können.
So  sehr  man  damals  das  Mangelhafte  dieser  Einrichtungen  übersah,
so  erregten  doch  manche  Reformen  des  Monarchen  Unzufriedenheit,
weil  sie  nicht  mit  jener  Discretion  ausgeführt  wurden,  welche  so
nothwendig  gewesen  wäre,  die  Gemüther  vorzubereiten.  Die  Steuer-Regulirung
  erbitterte  viele  Gemüther,  die  Nationen  glaubten  ihre
Constitution  gefährdet,  der  Türkenkrieg  theilte  die  Aufmerksamkeit ­
  des  Monarchen,  und  machte  manchem  Missvergnügten  Muth.
Joseph  II.  starb,  die  neue  übel  zusammenhaltende  Schöpfung  drohte
ganz  einzustürzen  und  die  Monarchie  mit  in  ihren  Sturz  zu  verwickeln. ­

L  e  o  p  o  1  d  II.  wurde  von  allen  Seiten  mit  Beschwerden  bestürmt,
während  zugleich  die  auswärtigen  Verhältnisse  drohender  als  je
waren.  Man  wich  von  allen  Josephinischen  Reformen  mehr  noch  ab,
als  es  der  Zweck,  die  aufgebrachten  Gemüther  zu  stillen,  nothwendig ­
  machte.  Die  Steuerregulirung  wurde  zurückgenommen,  die
landesfürstlichen  Seminarien  aufgehoben,  den  ständischen  Körpern
ihre  Verfassung  wieder  gegeben,  die  kirchlichen  Angelegenheiten
unmittelbar  der  Leitung  der  politischen  Hofstelle  übergeben,  die
Finanzgegenstände  unter  die  Hofkammer  und  die  Landeshofdeputation ­
  getheilt,  die  Studienhofcommission  aufgehoben,  die  siebenbürgische
  Hofkanzlei  von  der  ungrischen  getrennt,  die  Polizeiverfassung ­
  wesentlich  verändert,  jeder  innerösterreichischen  Provinz
ein  eigenes  Gubernium  gegeben,  kurz  die  Regierung  Leopold  II.
bot  eine  Reihe  von  Veränderungen  dar,  in  welcher  durchaus  weder
Zusammenhang  noch  Rücksicht  auf  Organisirung  des  Ganzen  wahrzunehmen ­
  ist.  Der  Grund  der  meisten  ist  in  den  ungestümen  Forderungen ­
  aufzusuchen,  denen  man  nachgeben  zu  müssen  glaubte.”
            
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