448
Dr. A d a m W o 1 f.
auf die äusseren Ereignisse Einfluss nahmen oder durch die Originalität
und Kraft des Gedankens, den einfachen männlichen Styl, durch
die Bedeutung der Ideen die Weisheit und den Patriotismus dieses
Staatsmannes charakterisiren. Die Basis des Gutachtens ist eine
historische Skizze der wichtigen Veränderungen bei den zur
inneren Verwaltung bestimmten Stellen seit den Zeiten M. Theresia’s.
Sie soll die Mängel und Gebrechen der immer wechselnden Organisationen
zeigen und die Möglichkeit eröffnen, die Mittel zur Verbesserung
aus der Natur der Sache selbst zu entwickeln.
„Maria Theresia, unter deren Regierung der Grund zu allem
Grossen und Guten der Monarchie gelegt wurde, fühlte zuerst das
Bedürfniss einer höheren genauer bestimmten Centralaufsicht über
die verschiedenen Hofstellen. Im Jahre 1760 entstand der Staatsrath
in der bis auf die neueste Zeit wenig veränderten Form. Seine eigentliche
Bestimmung war die Hofstellen zu controliren und bei wichtigeren
von Sr. M. zu erfolgenden Entschliessungen sein Gutachten zu
erstatten. Allerdings war ein grosser Schritt zur Vereinigung der
Geschäfte auf einem höheren Standpuncte geschehen. Indessen hatte
diese Einrichtung noch immer einige wesentliche Gebrechen. Nebst
der isolirfen schriftlichen Behandlung der Gegenstände lag eine grosse
Lücke schon in der Idee selbst. Der höhere Zweck war dadurch nicht
erreicht, dass der Staatsrath die Hofstellen controlirte und ihre Geschäftsführung
revidirte: der Zweck des Staatsrathes hätte sein sollen,
alle Hof- und Länderstellen so zu organisiren und zu leiten, dass alle
als Glieder einer grossen Kette, jede in ihrer Sphäre und alle in
Einklang miteinander gewirkt hätten, i) Ein weiteres Gebrechen des
Staatsrathes war, dass er, weil er weder eine Instruction hatte, noch
die Gegenstände mit der gehörigen Würdigung sonderte, Geschäfte
ohne Auswahl oft zu unbedeutend für eine Länderstelle oder ein
Kreisamt an sich zog und die Numern in einem Jahre sich oft auf
5 6000 häuften. Eine grosse Lücke war ferner, dass die Militär-Verwaltung
und die Leitung auswärtiger Angelegenheiten dem Staatsrathe
immer fremd blieben. Die eigentliche Oberleitung der Geschäfte
wurde durch Hofstellen und Hofcommissionen besorgt. Schon 1749
wurden die Justiz- und politischen Gegenstände unter zwei Hofstellen
1 1 D ei * erste von F. Kaunitz ausgearbeitele Plan vermochte diesen Zweck zu
realisiren.