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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

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Dr.  A  d  a  m  W  o  1  f.

auf  die  äusseren  Ereignisse  Einfluss  nahmen  oder  durch  die  Originalität ­
  und  Kraft  des  Gedankens,  den  einfachen  männlichen  Styl,  durch
die  Bedeutung  der  Ideen  die  Weisheit  und  den  Patriotismus  dieses
Staatsmannes  charakterisiren.  Die  Basis  des  Gutachtens  ist  eine
historische  Skizze  der  wichtigen  Veränderungen  bei  den  zur
inneren  Verwaltung  bestimmten  Stellen  seit  den  Zeiten  M.  Theresia’s.
Sie  soll  die  Mängel  und  Gebrechen  der  immer  wechselnden  Organisationen ­
  zeigen  und  die  Möglichkeit  eröffnen,  die  Mittel  zur  Verbesserung ­
  aus  der  Natur  der  Sache  selbst  zu  entwickeln.
„Maria  Theresia,  unter  deren  Regierung  der  Grund  zu  allem
Grossen  und  Guten  der  Monarchie  gelegt  wurde,  fühlte  zuerst  das
Bedürfniss  einer  höheren  genauer  bestimmten  Centralaufsicht  über
die  verschiedenen  Hofstellen.  Im  Jahre  1760  entstand  der  Staatsrath
in  der  bis  auf  die  neueste  Zeit  wenig  veränderten  Form.  Seine  eigentliche ­
  Bestimmung  war  die  Hofstellen  zu  controliren  und  bei  wichtigeren ­
  von  Sr.  M.  zu  erfolgenden  Entschliessungen  sein  Gutachten  zu
erstatten.  Allerdings  war  ein  grosser  Schritt  zur  Vereinigung  der
Geschäfte  auf  einem  höheren  Standpuncte  geschehen.  Indessen  hatte
diese  Einrichtung  noch  immer  einige  wesentliche  Gebrechen.  Nebst
der  isolirfen  schriftlichen  Behandlung  der  Gegenstände  lag  eine  grosse
Lücke  schon  in  der  Idee  selbst.  Der  höhere  Zweck  war  dadurch  nicht
erreicht,  dass  der  Staatsrath  die  Hofstellen  controlirte  und  ihre  Geschäftsführung ­
  revidirte:  der  Zweck  des  Staatsrathes  hätte  sein  sollen,
alle  Hof-  und  Länderstellen  so  zu  organisiren  und  zu  leiten,  dass  alle
als  Glieder  einer  grossen  Kette,  jede  in  ihrer  Sphäre  und  alle  in
Einklang  miteinander  gewirkt  hätten,  i)  Ein  weiteres  Gebrechen  des
Staatsrathes  war,  dass  er,  weil  er  weder  eine  Instruction  hatte,  noch
die  Gegenstände  mit  der  gehörigen  Würdigung  sonderte,  Geschäfte
ohne  Auswahl  oft  zu  unbedeutend  für  eine  Länderstelle  oder  ein
Kreisamt  an  sich  zog  und  die  Numern  in  einem  Jahre  sich  oft  auf
5  6000  häuften.  Eine  grosse  Lücke  war  ferner,  dass  die  Militär-Verwaltung
  und  die  Leitung  auswärtiger  Angelegenheiten  dem  Staatsrathe
  immer  fremd  blieben.  Die  eigentliche  Oberleitung  der  Geschäfte
wurde  durch  Hofstellen  und  Hofcommissionen  besorgt.  Schon  1749
wurden  die  Justiz-  und  politischen  Gegenstände  unter  zwei  Hofstellen

1 1  D ei *  erste  von  F.  Kaunitz  ausgearbeitele  Plan  vermochte  diesen  Zweck  zu
realisiren.
            
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