434
Dr. Adam Wolf.
Graf Rudolf Chotek, k. k. österreichischer Staats- und
Conferenz-Minister.
Von Dr. Adam Wolf.
Jede staatliche Entwickelung beruht auf einer mannigfaltigen
Wechselwirkung persönlicher und realer Momente. Die Geschichtschreibung
greift gewöhnlich nur die grossen Begebenheiten auf, ohne
die persönlichen Elemente und ihren Einfluss auf die Gestaltung und
Wandelung der Dinge aufzufinden oder zu würdigen. In einem Staate wie
Österreich, der sich seit zwei Jahrhunderten in durchaus monarchischer
Form entwickelte, wo alle Veränderungen in Verfassung und Verwaltung
vom monarchischen Mittelpuncte und den Trägern der Regierung
ausgingen, sind die persönlichen Elemente von besonderer
Wichtigkeit. Es liegt in ihnen der Aufschluss für den grossen Umschwung
der Dinge, von ihnen geht die Belebung aus, wodurch die
allgemeinen Schilderungen Duft und Farbe erhalten. — Ich nenne
hier einen Namen, der bei mehreren verehrten Mitgliedern der hohen
Akademie frühe Erinnerungen wecken wird. Graf Rudolf Chotek aus
einem Geschleckte entsprossen, das in der österreichischen Verwaltungsgeschichte
seine Stellung hat, wie die Liechtenstein und Schwarzenberg
in Militär und Diplomatie, wie die Russell’s in England, die
Brahe’s in Schweden, die Orlow und Woronzow in Russland.
Die Chotek sind ein altes böhmisches Geschlecht, das in Urkunden
1377 zuerst genannt wird. Das Schloss Chotek lag im Rakonitzer
Kreis, wurde 1524 verkauft und kam später an das Collegiatstift zu
Allerheiligen in Prag. Als Böhmen zu Österreich kam, zeichnete sich
zuerst Peter von Wognin aus; er war unter Ferdinand I. Kammerprocurator,
Commissär hei der Ausarbeitung der Landesordnung, 1550
böhmischer Vicekanzler. Ferdinand I. erhob ihn 1558 in den Herrnstand.
In den wirren Zeiten der Reformation und Gegenreformation,
des Kampfes der Stände mit der monarchischen Macht, standen die
Chotek zur ständischen Partei, sie waren 1618 bis 1620 tliätige Mitglieder
der Revolution, wie der grösste Theil des alten nationalen
Adels. Die zwei Brüder Georg und Karl wurden auch verurtheilt; der
ältere durch die Sentenz vom 22. November 1622 zum Verluste seines
ganzen Vormögens, er wanderte aus. Der jüngere, Karl, verlor, durch
Sentenz vom 14. Juli 1623, zwei Drittheile seines Vermögens; die
Güter seiner Frau, Elisabeth von Bärstein, im Leitmeritzer Kreise