Byzantinische Analekten.
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Verjährung für sich nicht in Anspruch nehmen, da das kanonische
liecht in Fällen, wie der vorliegende, keine Verjährung kenne,
sondern der zu Schaden gekommenen Kirche die Verpflichtung
auferlege, ihr Recht wieder zu verlangen, selbst wenn sie durch
kaiserliche Befehle und Sydonalentscheidüngen in demselben beeinträchtigt
worden und lange Jahre darüber vergangen sind. Auch
das mache keinen Unterschied, dass diese ganze Sache geschehen
sei, während Korinth in fremden Händen und gänzlich verödet war;
ihr Erzbischof sei vielmehr jetzt, da die Stadt wieder den Romäisclien
Herrschern gehöre und ihrer vollen Freiheit geniesse, verpflichtet,
auf seinem Rechte zu bestehen.
Nach erfolgter Synodalentscheidung trug aber der Erzbischof
von Korinth mit brüderlicher, friedlicher Gesinnung eine Meinung
vor zu Gunsten seines Mitbruders sowohl als zu eigener Ehre und
damit es nicht scheinen möge , er habe früher dem Erzbischöfe von
Monembasia als würdigem Mann in der Synode seine Stimme gegeben
, und suche ihm jetzt doch Bisthiimer und Rechte zu entziehen,
welche Meinung, da sie beiden zur Ehre gereiche, auch den Beifall
des Patriarchen , das Lob und die Bestätigung der kaiserlichen Majestät
und die Zustimmung des Metropoliten von Monembasia fand.
Es sollten nämlich die ßisthümer Maina und Zemenos so lange als
SufFragane von Monembasia betrachtet werden, als der gegenwärtige
Erzbischof Akakios lebe oder nicht zu den höheren kirchlichen
Würden erhoben werde; nach seinem Ableben oder seiner Beförderung
aber hätten die beiden Bischofssitze an Korinth zurückzufallen
und dieser Metropole für alle Folgezeit zu verbleiben.
Zwietracht, gegenseitige Fehden und Anarchie herrschten aber
nicht bloss in dem den Franken unterworfenen Theile der Halbinsel mit
gemischter Bevölkerung: um nichts besser war es in dem, nur von
Griechisch-Redendcn bewohnten , den Despoten gehorchenden Landstrichen,
wenn wir den Worten eines an alle Schrecken und Greuel
des Bürgerkrieges gewöhnten Mannes, des Kaisers Johannes Kantakuzenos
*) Glauben beimessen wollen, der mit starken Farben das
Elend des Landes schildert , das gänzlich verwüstet werde nicht nur
durch die Einfälle der klein-asiatischen Türken, die alle Küsten mit
*) Kantakuzenos. Tom. III. pag. 85, e(l. Bonn. Fallmerayer Morea. II. p. 229.