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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Byzantinische  Analekten.

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Verjährung  für  sich  nicht  in  Anspruch  nehmen,  da  das  kanonische
liecht  in  Fällen,  wie  der  vorliegende,  keine  Verjährung  kenne,
sondern  der  zu  Schaden  gekommenen  Kirche  die  Verpflichtung
auferlege,  ihr  Recht  wieder  zu  verlangen,  selbst  wenn  sie  durch
kaiserliche  Befehle  und  Sydonalentscheidüngen  in  demselben  beeinträchtigt ­
  worden  und  lange  Jahre  darüber  vergangen  sind.  Auch
das  mache  keinen  Unterschied,  dass  diese  ganze  Sache  geschehen
sei,  während  Korinth  in  fremden  Händen  und  gänzlich  verödet  war;
ihr  Erzbischof  sei  vielmehr  jetzt,  da  die  Stadt  wieder  den  Romäisclien
  Herrschern  gehöre  und  ihrer  vollen  Freiheit  geniesse,  verpflichtet, ­
  auf  seinem  Rechte  zu  bestehen.
Nach  erfolgter  Synodalentscheidung  trug  aber  der  Erzbischof
von  Korinth  mit  brüderlicher,  friedlicher  Gesinnung  eine  Meinung
vor  zu  Gunsten  seines  Mitbruders  sowohl  als  zu  eigener  Ehre  und
damit  es  nicht  scheinen  möge  ,  er  habe  früher  dem  Erzbischöfe  von
Monembasia  als  würdigem  Mann  in  der  Synode  seine  Stimme  gegeben ­
  ,  und  suche  ihm  jetzt  doch  Bisthiimer  und  Rechte  zu  entziehen,
welche  Meinung,  da  sie  beiden  zur  Ehre  gereiche,  auch  den  Beifall
des  Patriarchen  ,  das  Lob  und  die  Bestätigung  der  kaiserlichen  Majestät ­
  und  die  Zustimmung  des  Metropoliten  von  Monembasia  fand.
Es  sollten  nämlich  die  ßisthümer  Maina  und  Zemenos  so  lange  als
SufFragane  von  Monembasia  betrachtet  werden,  als  der  gegenwärtige
Erzbischof  Akakios  lebe  oder  nicht  zu  den  höheren  kirchlichen
Würden  erhoben  werde;  nach  seinem  Ableben  oder  seiner  Beförderung ­
  aber  hätten  die  beiden  Bischofssitze  an  Korinth  zurückzufallen
und  dieser  Metropole  für  alle  Folgezeit  zu  verbleiben.
Zwietracht,  gegenseitige  Fehden  und  Anarchie  herrschten  aber
nicht  bloss  in  dem  den  Franken  unterworfenen  Theile  der  Halbinsel  mit
gemischter  Bevölkerung:  um  nichts  besser  war  es  in  dem,  nur  von
Griechisch-Redendcn  bewohnten  ,  den  Despoten  gehorchenden  Landstrichen, ­
  wenn  wir  den  Worten  eines  an  alle  Schrecken  und  Greuel
des  Bürgerkrieges  gewöhnten  Mannes,  des  Kaisers  Johannes  Kantakuzenos
  *)  Glauben  beimessen  wollen,  der  mit  starken  Farben  das
Elend  des  Landes  schildert  ,  das  gänzlich  verwüstet  werde  nicht  nur
durch  die  Einfälle  der  klein-asiatischen  Türken,  die  alle  Küsten  mit

*)  Kantakuzenos.  Tom.  III.  pag.  85,  e(l.  Bonn.  Fallmerayer  Morea.  II.  p.  229.
            
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