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Joseph Müller.
Synodalverhandlungen aufgezeichnet waren i), und der auch in
voller Ausdehnung die Urkunde enthielt, durch welche der Bischof
von Monembasia zum Metropoliten erhoben und ihm durch kaiserlichen
Befehl die beiden genannten Bisthümer untergeordnet worden.
Der Patriarch befahl nun, dies Document vor der Synode zu verlesen,
und es erhellte aus demselben: dass, als Korinth in
die Hände der Lateiner fiel und die Einwohner sich
allenthalben hin zerstreuten, der Bischof von Monembasia,
das zu jener Zeit ein Suff ragan bist hum
von Korinth gewesen, alle Anstrengungen gemacht,
einige der Flüchtigen zu retten und im Peloponnes
anzusiedeln, ja dass er auch noch viele der Umwohner
zu sich gerufen, ihnen im Lande Wohnsitz gegeben,
und so die Halbinsel wieder bevölkert habe,
bür diese Verdienste ihres Bischofes sei durch den damals regierenden
Kaiser (Andronikos II. den Altern) das Bisthum von Monembasia
zur Metropole erhoben, dem in den Händen der Lateiner befindlichen
Korinth zwei Bisthümer entzogen, und der neuen Metropole zugetlieilt
worden: ein Vorgang, der bald darauf auch von der Synode
gebilligt nnd bestätigt wurde.
Da nun der Sachverhalt und die Gründe solchen Verfahrens
sich klar herausgestellt hatten, so entscheidet die Synode: die
beiden ßischofsitze sollten wieder unter die Metropole
von Korinth zurückkehren; denn dem Kaiser stehe
wohl nach den heiligen Kanonen das Recht zu, durch seinen höchsten
Befehl ein Bisthum zur Metropole zu erheben, aber mit dem
Vorbehalte, nicht zugleich auch die Rechte der Metropole, welcher
das Bisthum früher unterstand, dabei zu beeinträchtigen, ihr Suffragane
zu entziehen und der neuen Metropole unterzustellen. Auch
könne der Erzbischof von Monembasia in diesem Falle das Recht der
*) Solche altere „K0)01x25 roiv <7UVo5ixmv irapaa-/ilJ.eiwueo)V ”, die im Patriarcliate
aufbewahrt wurden, werden in den Urkunden öfters erwähnt.
Auch Cod. hist. gr. Nr. 47 und 48 , aus denen die gegenwärtige und die 3
folgenden Urkunden gezogen sind, sind solche, und von Augerius von Busbecke
in Konstantinopel angekauft. Es wäre der Mühe werth, genau zu
erforschen, ob sich derartige Handschriften noch im Patriarchate befinden,
da die byzantinische Geschichte aus ihnen die grössten Aufklärungen zu
erwarten hätte.