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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Byzantinische  Analekten.

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wegen  seiner  Reclite  auf  die  Bisthümer  yon  Maina  und  Zemenos  vor,
da  diese  Bisthümer  von  jeher  zu  seiner  Diöcese  gehörten,  nun  aber
von  den  jeweiligen  Metropoliten  von  Monembasia  in  Besitz  genommen
sind,  gleichsam  als  ob  die  Würde  einer  Metropole,  mit  der  ihre  Kirche
geehrt  worden,  ihnen  nicht  genügte.  Denn  Monembasia  sei  früher
ein  Suffragan-Bisthum  von  Korinth  gewesen,  aber  zur  Metropole  erhoben ­
  worden,  als  Korinth  in  die  Knechtschaft  der  Lateiner  gerieth.
Über  diese  Erhöhung  des  Biscliofes  von  Monembasia  beklage  er  sich
jedoch  nicht,  da  solche  Beförderungen  in  den  kanonischen  Gesetzen
erlaubt  seien;  die  seiner  Kirche  zugehörenden  Bisthümer  müsse  er
jedoch  zurückverlangen.  Er  sei  schon  lange  gewillt  gewesen,  die
Angelegenheit  in  Anregung  zu  bringen;  aber  durch  das  Nichterscheinen ­
  des  früheren  Metropoliten  von  Monembasia  hei  den  Synodalsitzungen ­
  daran  verhindert  worden.  Nun  sei  nach  dem  Tode  des
früheren  Oberhirten  Akakios  zum  Metropoliten  von  Monembasia  bestellt ­
  worden  ,  und  er  bringe  daher  jetzt  seine  Klage  vor  und  verlange, ­
  dass  der  Erzbischof  von  Monembasia  den  beiden  genannten
Bisthümern  entsage  oder  aber  vor  der  Synode  geltend  mache,  was
er  zu  seiner  Rechtfertigung  anführen  könne.  Denn  auch  die  Kirche
von  Korinth  sei  nunmehr  von  dem  Joche  lateinischer  Herrschaft  befreit ­
  worden  und  dem  vielgeliebten  Bruder  unseres  mächtigsten,
heiligen  Kaisers  und  den  Romäern,  wie  nicht  mehr  als  billig,  zurückgegeben ­
  worden.  Dies  lege  aber  ihrem  Oberhirten  die  Pflicht
auf,  die  seiner  Kirche  gehörigen  und  ihr  widerrechtlich  entzogenen ­
  Sufl'ragan-Bisthümer  zurückzuverlangen,  da  ja  die  heiligen  Kanone ­
  grossen  Tadel  über  diejenigen  Kirchenhäupter  aussprächen,
welche  die  Rechte  ihrer  Metropolen  nicht  wahrten.  Der  Metropolit
von  Monembasia  führte  aber  zu  seiner  Rechtfertigung  an,  dass  ihm,
einem  kurz  vorher  ordinirten  Erzbischöfe,  die  früheren  Rechte  des
Erzbisehofes  von  Korinth  gänzlich  unbekannt  geblieben  und  es
Pflicht  gewesen  sei,  seiner  Kirche  das  zu  erhalten,  was  seine  Vorgänger ­
  schon  besassen.  Hätte  er  das  nun  eingetretene  ahnen  können,
so  würde  er  die  Weihe  gar  nicht  angenommen  haben.  Bei  so  bewandten
  Umständen  stellte  sich  die  Nothwendigkeit  heraus,  in  den
alten  Protokollen  der  Synode  nach  einer  schriftlichen  Aufzeichnung
über  diesen  Gegenstand  zu  suchen,  und  der  Gross-Archivar  der
heiligsten  Kirche  brachte  einen  alten  Kodex  herbei,  in  welchem  die
            
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