Byzantinische Analekten.
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wegen seiner Reclite auf die Bisthümer yon Maina und Zemenos vor,
da diese Bisthümer von jeher zu seiner Diöcese gehörten, nun aber
von den jeweiligen Metropoliten von Monembasia in Besitz genommen
sind, gleichsam als ob die Würde einer Metropole, mit der ihre Kirche
geehrt worden, ihnen nicht genügte. Denn Monembasia sei früher
ein Suffragan-Bisthum von Korinth gewesen, aber zur Metropole erhoben
worden, als Korinth in die Knechtschaft der Lateiner gerieth.
Über diese Erhöhung des Biscliofes von Monembasia beklage er sich
jedoch nicht, da solche Beförderungen in den kanonischen Gesetzen
erlaubt seien; die seiner Kirche zugehörenden Bisthümer müsse er
jedoch zurückverlangen. Er sei schon lange gewillt gewesen, die
Angelegenheit in Anregung zu bringen; aber durch das Nichterscheinen
des früheren Metropoliten von Monembasia hei den Synodalsitzungen
daran verhindert worden. Nun sei nach dem Tode des
früheren Oberhirten Akakios zum Metropoliten von Monembasia bestellt
worden , und er bringe daher jetzt seine Klage vor und verlange,
dass der Erzbischof von Monembasia den beiden genannten
Bisthümern entsage oder aber vor der Synode geltend mache, was
er zu seiner Rechtfertigung anführen könne. Denn auch die Kirche
von Korinth sei nunmehr von dem Joche lateinischer Herrschaft befreit
worden und dem vielgeliebten Bruder unseres mächtigsten,
heiligen Kaisers und den Romäern, wie nicht mehr als billig, zurückgegeben
worden. Dies lege aber ihrem Oberhirten die Pflicht
auf, die seiner Kirche gehörigen und ihr widerrechtlich entzogenen
Sufl'ragan-Bisthümer zurückzuverlangen, da ja die heiligen Kanone
grossen Tadel über diejenigen Kirchenhäupter aussprächen,
welche die Rechte ihrer Metropolen nicht wahrten. Der Metropolit
von Monembasia führte aber zu seiner Rechtfertigung an, dass ihm,
einem kurz vorher ordinirten Erzbischöfe, die früheren Rechte des
Erzbisehofes von Korinth gänzlich unbekannt geblieben und es
Pflicht gewesen sei, seiner Kirche das zu erhalten, was seine Vorgänger
schon besassen. Hätte er das nun eingetretene ahnen können,
so würde er die Weihe gar nicht angenommen haben. Bei so bewandten
Umständen stellte sich die Nothwendigkeit heraus, in den
alten Protokollen der Synode nach einer schriftlichen Aufzeichnung
über diesen Gegenstand zu suchen, und der Gross-Archivar der
heiligsten Kirche brachte einen alten Kodex herbei, in welchem die