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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Habsburgische  Excurse.

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Rede  hervor,  welche  Aeneas  Sylvius  als  päpstlicher  Legat  bei  jenem
Congresse  hielt,  der  nach  der  gewaltsamen  Befreiung  des  jungen
Königs  zu  Wien  im'  November  14S2  zur  Ausgleichung  so  vieler
streitigen  Puncte  zwischen  Vormund  und  Mündel  gehalten  wurde;
sie  bemühte  sich,  das  Benehmen  des  päpstlichen  Stuhles  zu  rechtfertigen
  ,  der  natürlich  bei  dem  für  den  Kaiser  unglücklich  ausgefallenen ­
  Ausgange  der  Vormundschafts-Angelegenheit  von  der
siegenden  Partei  vielfach  geschmäht  und  des  Verrathes  beschuldiget
wurde.
Da  aus  der  Darstellung  des  beredten  Mannes  jedenfalls  liervOTgeht,
  dass  diese  Sache  von  allen  Seiten  aufs  lebhafteste  besprochen
und  erörtert  wurde,  und  auch  das  Uriheil  über  Recht  und  Unrecht, ­
  welche,  wie  so  häufig,  auf  keiner  Seite  aussch  liessend
obwalteten,  wesentlich  erleichtert  wird,  so  habe  ich  eine  umständliche ­
  Analyse  und  häufige  Anführung  der  gebrauchten  Worte  für
nöthig  erachtet;  ich  will  ja  durch  meine  Excurse  erreichen,  dass  die
Freunde  vaterländischer  Geschichtsforschung  einen  tieferen  Einblick
in  das  Getriebe  der  Parteien  und  die  Gestaltung  unserer  Verhältnisse ­
  gewinnen  4 ).
Aeneas  Sylvius  führt  eine  förmliche  Untersuchung  über  das
Recht  der  Handelnden  und  rechtfertigt  den  Papst,  der  sich  für  den
erklärte,  der  ihm  Recht  zu  haben  schien.
Vorher  wirft  er  einen  Blick  auf  die  Personen,  es  sind  Rathgeber, ­
  oder  Thäter  dabei  zu  berücksichtigen  und  auch  der,  um
den  es  sich  handelte.  Also  zuerst  von  den  Rathgeb  ern  (Aufhetzern
zur  Auflehnung  gegen  den  Kaiser).  „Hos  ego  qui  fuerint  nescio
„nominare;  sed  ajunt  eos  literatos  esse  ac  Doctores  appellant
„(Thomas  von  Haselbach  wohl  darunter).  Mira  res,  si  Doctores  dicendi
„sunt  qui  dedocent.  .  .  .  minime  quidem  Magistri  nomen  mere-„tur
  qui  discipulum  fallit.  Ille  doctor,  ille  magister  est  nominandus,
„cui  sermo  convenit  evangelicus;  „Magister,  scimus  quia  verax  es,

i )  Di e  Rede  steht  hei  Mansi  I,  184  —  246.  Mansi  benutzte  dazu  die  Ausgabe
von  Muratori,  verglich  aber  dabei  die  Handschrift  in  Lucca.  —  Der  geistvolle
Aeneas  lässt  es  nicht  an  Austälien  auf  die  Wiener  Universität  fehlen,  man
kann  daraus  entnehmen,  dass  in  dieser  ganzen  Vormundschafts-Angelegenheit
die  stets  rege  religiöse  Opposition  gegen  den  mit  dem  Kaiser  enge  verbundenen ­
  Papst  sich  erklärt  habe.
            
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