Habsburgische Excurse.
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Meister Caspar Wendel aber, bei der ganzen Angelegenheit
jedenfalls wider die gelobte Treue bandelnd, wollte seine eigene
Person bei einem leicht möglichen üblen Ausgange sicher stellen und
die Nähe des Kaisers meiden.
Unter dem Yorwande, die Seereise nicht vertragen zu können,
bat er um Erlaubniss den Landweg nach Treviso einsclilagen zu
dürfen, wo er die Reisegesellschaft erwarten wolle; es ward ihm gestattet.
Statt aber die Richtung nach Treviso einzuschlagen, zog er
mit Sack und Pack nach Verona und Trient zu; auf dem Wege begegnete
ihm aber ein Eilbote, der aus Mantua kam und dem Kaiser
die Flucht Meister Caspars meldete. Der Kaiser liess ihn verfolgen
und er ward wirklich eingeholt, ausgeplündert und zu Venedig überliefert;
da er seine Verbrechen gestand („omnia sine tormentis confessus”),
wurde er dem als päpstlichen Legaten fungirenden Aeneas
Sylvins zur Verurtheilung übergeben. — Er büsste mit mehrjähriger
Haft ‘).
„cognovimus relatu vario, luaiu pietatem adversus nostros Austriae subditos
„sententiam excommunicationis fulminasse, quia nos e manibus Friderici
„Caesaris eripere Student, petimus, huiusmodi processus revocare non pigeat
„qui nobis damno sunt: quod nisi feceris, dabis nobis causam ad
„majores judices (?) provocandi. Namque cum scriptum sit, pupillo
„tu eris adjutor, non Caesari; non est cur cos insecteris, aut anathemate
„ferias, qui de salute et commodo nostro solliciti sunt. V ale.” Der Hofmeister,
welcher die oben angeführte Rede des Ladislaus vor dem Papste componirte
und den jetzt citirten Brief dictirt haben soll, war nicht so unklug; das hiesse
ja die eigene Sache von vorne herein verderben.
*) Aeneas sagt: „nobis tandem judicandus traditus est: et usque in hanc diem
„(1455?) in carcere custoditur.” — Sein Schicksal ist dunkel. — Sein
Zögling, König Ladislaus, wird wohl nach seiner Befreiung von der Vormundschaft
sich für ihn verwendet haben, aber wie es scheint mit wenig
Erfolg. — Auffallend ist, dass Ladislaus seine Pfarre Gars so bald einem
Andern gab. —Nach Lichnowsky (VIII, Regesten, Nachträge 1810 h, Hol'-kammer-Archiv)
übergab K. Ladislaus bereits am 16. Juli 1453 in Brünn
die Pfarrkirche zu Gars als Patron und Lehensherr seinem Kanzler
Stephan Sloth „da maister Caspar Wendl pliarrer zu Gors an (?) ettwe-„lang
mit bekummernuss seins leibs umbfangen gewesen, und noch, und nicht
„gewisse zeit seiner erledigung ist.’’ — Dass er zur Zeit des Todes seines
ehemaligen Zöglings (also Ende 1457) noch gefangen gesessen und zwar
in einem ganz unbekannten Orte, geht aus dem von mir aus einer Münchnei
Handschrift (Cod. lat. mon. Nr. 4016, Fol. 45) mitgetheilten Klageschreiben