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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 9. Band, (Jahrgang 1852)

Habsburgische  Excurse.

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Obgleich  nun,  wie  ihm  glaubwürdig  berichtet  wird  („sicut  ad
audientiam  nostram  fama  referente  publica  et  rei  experientia  edocente
devenit”),  von  alter  Zeit  her  unter  den  Fürsten  des  österreichischen
Hauses  die  löbliche  und  unerschütterliche  Gewohnheit  herrscht
(„inconcusse  etiam  a  tanto  tempore  quod  de  contrario  memoria  hominum
  non  existit"),  dass,  wenn  einer  aus  den  österreichischen  Herzogen ­
  stirbt  mit  Hinterlassung  eines  unmündigen  Erben,  der  Älteste
des  Hauses  die  Herrschaft  über  den  Unmündigen  und  über  seine
Lande  zu  führen  habe  und  von  rechtswegen  Vormund  sei  mit  vollkommner
  Administration  und  Regierung  seiner  Länder  und  Herrschaften ­
 1 ),  und  folglich  nach  König  Albrecht’s  Tode  König  Friedrich
als  Ältester  des  Hauses  das  Regiment  über  die  hinterlassenen  Lande
und  die  Vormundschaft  über  Ladislaus  den  Unmündigen  übernahm
und  bisher  löblich  führte,  auch  bereit  ist,  nach  Ablauf  der  Zeit  der
Unmündigkeit  alles  zu  übergeben  („paratus  predictis  annis  expletis
„terras  dominium  regimen  administrationem  et  gubernationem  predicta
„dimittere  dispositioni  lihere  eiusdem  Ladislai  regis  et  consiliariorum
suorum  prout  utilitati  eiusdem  regis  amplius  expediret”),  zudem  kein
Anderer  als  der  Kaiser  bis  zur  Mündigkeit  die  Vormundschaft  und
Regierung  zu  führen  hat,  der  allseitig  als  Vormund  anerkannt  ist,
und  dem  als  solchem  gelmldiget  wurde,  so  haben  nichts  desto  weniger
doch  Ulrich  Eyzinger,  Johann  Wilhelm  und  Heinrich
von  Lichtenstein,  Friedrich  von  Hohemberg,  Nicolaus
Drugsez,  Wolfgang  Richendorfer,  Georg  von  Kunring,
  Georg  von  Ekhartsau,  Cadold  von  Wähing,  Conrad ­
  S  wein  wart,  Sigmund  Fr  i  zes  dorfer  mit  ihren  Theil-*)

  Die  Geschichte  K.  Friedrich’s  selbst  widerspricht  dieser  Behauptung.  —  Nach
dem  Tode  Herzog  Friedrich’s  IV.  mit  der  leeren  Tasche  (-}•  24.  Juni  1439)
hätte  König  Albrecht  II.  als  Ältester  des  Hauses  die  Vormundschaft  über
dessen  unmündigen  Sohn  Herzog  Sigmund  und  die  vollkommene  Regierung
über  Tirol  führen  sollen,  doch  Friedrich  (damals  noch  Herzog)  eilte  nach
Tirol  und  bewarb  sich  um  die  Vormundschaft;  er  erhielt  sie  unter  sehr
beschränkenden  Bedingungen.  —  Bekanntlich  bewarb  sich  auch  Herzog
Albrecht,  Friedrich’s  Bruder,  darum,  so  wie  später  um  die  Vormundschaft  über
Ladislaus,  folglich  war  die  Sache  nicht  so  ganz  klar;  leider  existirte  kein
Gesetz  und  die  verschiedenen  Linien  des  Hauses  waren  oft  nicht  ganz  einig,
daher  die  Länder  selbst  auch  nicht.  —  Das  zu  berücksichtigen  fordert  die
Billigkeit,
            
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