Über eine Eingabe des Vereins für Siebenbiirgische Landeskunde. 253
seinem lobenswerthen Streben nicht zu lähmen vermochten, hat
sich mit der höchst erfreulichen Anzeige an die Classe gewandt,
dass das yon ihm im Jahre 1845 in Angriff genommene Urkundenbuch
Siebenbürgens durch die Wirren des Jahres 1848 und 1849
nur gehemmt, nicht zerstört worden, ja dass der Verein seit dem
vorigen Jahre mit erneuerter Lust und Kraft an die völlige Zustandebringung
desselben gegangen sei. Es umfasse bereits 2700 theils
aus Originalien, theils aus verlässlichen Copien zusammengetragene
vollständige Urkunden und 450Urkunden-Auszüge. Die letzte Ausarbeitung
sei nunmehr dem Rector des Gymnasiums zu Schässburg,
Daniel Teutsch, übertragen, und durch diesen bereits bis zum
Jahre 1275 vollendet.
Der Verein wendet sich nun mit der Bitte an die Akademie, beziehungsweise
an unsere Classe, den eingeschlagenen Weg der
Bearbeitung von der historischen Commission prüfen zu lassen, zu
welchem Behufe eine Probe überreicht wurde, und darnach „gerade
für die beschlossene Herausgabe eines siebenbürgischen Urkundenhuches”
ihn, wie im Jahre 1850 durch Geldaushilfen unterstützen
zu wollen.
Die historische Commission hat nun die eingesandten Proben
geprüft, und glaubt darnach der Classe so viel mit aller Beruhigung
versichern zu können, dass das ganze Unternehmen sowohl
durch die Wahl des Herrn Rectors D. Teutsch als Bearbeiters
wie durch den eingeschlagenen Weg der Bearbeitung den besten
Erfolg verspreche, und jedenfalls der kräftigsten Unterstützung
von unserer Seite würdig sei.
Sie ist ferner in der angenehmen Lage , der Classe ein Mittel
vorschlagen zu können, welches sowohl den Wünschen des Vereines
vollkommen entsprechen muss, als auch unseren Geldkräften
kein ungebürliches Opfer auferlegt.
Sie beantragt nämlich das siebenbiirgische Urkundenbuch seiner
Zeit in die von der historischen Commission herausgegebenen „Fontes
rerum Austriacarum aufzunehmen. Dadurch entfallen für die
Classe die nicht unbedeutenden Druckkosten, während sich unter
Einem die Reihe der „Fontes” durch Inangriffnahme einer neuen
Gruppe der „Fontes rerum Vngaricarum, Croaticarum, Slavonicarum
et Transylvanicarum'’ auf erwünschte Weise auch auf
bisher in ihnen nicht vertretene Kronländer der Gesammt-Monarchie